Bürglen TG präzisiert Neuvermietung der Büroräumlichkeiten
Wie die Gemeinde Bürglen TG mitteilt, handelt es sich bei der Büroräumlichkeiten-Neuvermietung um die angrenzenden Räume der Arztpraxis, welche erhalten bleibt.
Offenbar hat die Mitteilung in der Bürgler Seite vom 1. Dezember 2023 betreffend Neuvermietung der Büroräumlichkeiten in der Mühle teilweise zu Verwirrungen geführt.
Die Praxis Medicus GmbH hat ihre Räumlichkeiten, worin sich die Arztpraxis befindet, nicht gekündigt. Die Arztpraxis bleibt weiterhin im Mühlegebäude erhalten.
Bei der Neuvermietung der Büroräumlichkeiten an die Spitex Mittelthurgau handelt es sich um die angrenzenden Räume, welche bisher ebenfalls durch die Arztpraxis angemietet worden sind.