Bürglen TG publiziert Bestimmungen zu Vereinsentschädigungen
Wie die Gemeinde Bürglen TG schreibt, wurden die Bestimmungen zu den Vereinsentschädigungen, wie angekündigt, einer Überarbeitung unterzogen.
An der letzten Präsidentenkonferenz wurde angekündigt, dass die Bestimmungen zu den Vereinsentschädigungen überarbeitet werden sollen.
Die bisher gesonderten Bestimmungen zu Vereinsbeiträgen für Erfolge und Feste, die Jugendarbeit sowie die Lagerbeiträge werden neu in einem Gesamtdokument zusammengefasst.
Die Beiträge wurden auf ihre Berechtigung und Höhe überprüft.
Neue Bestimmungen werden im Februar 2023 zugestellt
Im Bereich der Jugendförderung wurden beispielsweise die Alterslimiten der Beitragsberechtigung von bisher 16 auf 18 Jahre angehoben sowie auch für Vereine mit geringer Anzahl an beitragsberechtigten Jugendlichen eine Kategorie für eine Entschädigung geschaffen.
Zudem wurde für die Durchführung von Gemeindeanlässen zusätzlich zu der bisherigen Entschädigung die Ausrichtung einer Pauschale an die durchführenden Vereine eingeführt.
Die neuen Bestimmungen werden anfangs Februar 2023 sämtlichen Vereinen zugestellt.