Erlen sucht Lösungen zur Unterbringung von Flüchtlingen
Wie die Gemeinde Erlen berichtet, steht sie unter hohem Druck, das vom Kanton vorgegebene Kontingent für Asylsuchende zeitnah erfüllen zu können.
Gemäss Gesetzgebung ist jede Gemeinde verpflichtet, nach einem Verteilschlüssel des Kantons zugeteilte Asylsuchende bei sich aufzunehmen.
Die Zuteilung der Asylsuchenden findet durch kantonale Stellen statt und kann seitens der Kommune kaum beeinflusst werden.
Momentan sind in einer angemieteten Liegenschaft an der Hauptstrasse 54 in Erlen sieben Asylsuchende untergebracht. Dort befindet sich ebenfalls das Notzimmer der Sozialen Dienste Erlen. Damit sind momentan alle Räume vollumfänglich ausgenutzt.
Da für diese Liegenschaft bereits Projektpläne vorliegen, ist davon auszugehen, dass diese Liegenschaft in absehbarer Zeit nicht mehr für den jetzigen Zweck angemietet werden kann. Der bestehende Mietvertrag weist eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf.
Zwangszuweisungen drohen bei Nichterfüllung der Kontingente
Da der Kanton das Kontingent der unterzubringenden Asylsuchenden auf 17 Personen erweitert hat, verfügt die Mietliegenschaft nicht über genügend Zimmer, um so viele Personen dort korrekt unterbringen zu können.
Zusätzlich kann die Politische Gemeinde Erlen das zugeteilte Kontingent von Flüchtlingen aus der Ukraine im Umfang von 27 Personen ebenfalls bei Weitem nicht erfüllen. Somit ist eine andere Lösung zwingend und zeitnah notwendig.
Es standen im Gemeindegebiet mehrere Liegenschaften zum Verkauf. Leider war keine davon finanziell und räumlich für den vorgesehenen Zweck geeignet.
Falls die Politische Gemeinde Erlen die Kontingente nicht zeitnah erfüllen kann, drohen von kantonaler Seite Zwangszuweisungen. Auf der entsprechenden Liste der kantonalen Fachstelle steht Erlen an Platz zwei und muss beinahe täglich mit kantonalen Massnahmen rechnen.
Die Gemeinde hofft auf die Mithilfe der Bevölkerung
Momentan wird das ehemalige Restaurant Station ebenfalls zur Unterbringung Zugewiesener genutzt, dies kann aber nur eine Übergangslösung darstellen.
In diesem Zusammenhang gelangt der Gemeinderat mit dem Aufruf an die Einwohner, der Gemeinde zum Verkauf oder zur Vermietung feilgebotene Liegenschaften zu melden.
Selbstverständlich sind auch andere kreative Lösungsansätze willkommen. Besichtigungen und Verhandlungen würden anschliessend durch die Organe der Gemeindeverwaltung geführt.