Testlauf für den Umbau der Bushaltestelle Wildbach
Der Kanton Zürich plant, die Bushaltestelle Wildbach in Wetzikon hindernisfrei auszubauen.
Der Kanton Zürich will die Bushaltestellen an seinen Kantonsstrassen schrittweise an die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes anpassen. In Wetzikon wurde deshalb durch das kantonale Tiefbauamt ein Projekt für die Haltestelle Wildbach ausgearbeitet.
Dieses sieht die Anordnung einer Fahrbahnhaltestelle in beiden Richtungen sowie einen gesicherten kombinierten Fussgänger-/Veloübergang mit einer entsprechenden Schutzinsel vor. Die bestehende Busbucht in Richtung Oberwetzikon kann nicht entsprechend der geltenden Standards erhöht werden und soll deshalb zurückgebaut werden.
Der Umbau der Bushaltestelle Wildbach verbessert die Sichtverhältnisse auf den Fussgängerstreifen über die Weiherstrasse und vereinfacht das Einmünden der Busse in die Bahnhofstrasse. Die neue Fussgängerinsel verhindert ein Überholen des haltenden Busses.
Dabei entstehen geringfügige Verlängerungen der Fahrzeit für den motorisierten Individualverkehr, die jedoch innerhalb der normalen Bandbreite der angestrebten Fahrzeit liegen.
Zweiwöchiges Provisorium bringt Klarheit
Der Stadtrat Wetzikon hat im Rahmen der Planauflage Einsprache gegen das Projekt erhoben. Er befürchtet gegenseitige Behinderungen von Bus und Individualverkehr.
Da Kanton und Stadt an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind, haben sie vereinbart, mittels eines Provisoriums die Auswirkungen der Fahrbahnhaltestelle auf den Verkehrsablauf zu untersuchen. Die Haltestelle Wildbach wird aus diesem Grund am 18. September 2020 in Fahrtrichtung Oberwetzikon temporär umgebaut und anschliessend während zweier Wochen als Fahrbahnhaltestelle betrieben.
Bis zu den Herbstferien findet unter Federführung des kantonalen Amts für Verkehr ein Monitoring statt. Es werden der Verkehrsablauf und die Rückstaulängen hinter den wartenden Bussen erfasst.
Die Resultate werden anschliessend im Rahmen einer verkehrstechnischen Untersuchung ausgewertet und dienen als Entscheidungsgrundlage für die weitere Umsetzung des Strassenprojekts, welches 2021 realisiert werden soll.