Schötz erinnert an das Fahrverbot auf der Sportplatzstrasse
Wie die Gemeinde Schötz berichtet, appelliert sie an alle Fahrzeuglenker, das gültige Fahrverbot auf der Sportplatzstrasse zu respektieren.
Auf der Sportplatzstrasse im Bereich zwischen Unterdorfstrasse und Schleifrain gilt in beiden Richtungen ein Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder.
Lediglich Zubringerdienst ist gestattet. Bedauerlicherweise musste festgestellt werden, dass die Strasse vermehrt für Durchfahrtsverkehr benutzt wird.
Sicherheit auf Schulwegen gewährleisten
Die Sportplatzstrasse ist ein wichtiger Schulweg und wird auch sonst rege von Fussgängern als Spazierweg benützt.
Die Sicherheit der Schüler wie auch aller anderen Verkehrsteilnehmenden ist sicherzustellen.
Die Gemeinde weist die Fahrzeuglenker daher auf das gültige Fahrverbot hin und bittet um Benützung der für motorisierte Fahrzeuge zugelassenen Strassen.