Altbüron

Wiederholte Budgetgemeindeversammlung in der Gemeinde Altbüron LU

Altbüron LU wiederholt die Abstimmung über das Budget 2024 und den Steuerfuss aufgrund eines Verfahrensfehlers.

Die Kantonsstrasse von Altbüron.
Die Kantonsstrasse von Altbüron. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Stimmberechtigten von Altbüron LU werden ein zweites Mal über das Budget 2024 und den Steuerfuss entscheiden können.

Der Gemeinderat will im ersten Quartal eine ausserordentliche Gemeindeversammlung durchführen und die Abstimmung vom 12. Dezember 2023 wiederholen.

Als Grund nennt der Gemeinderat auf der Gemeindehomepage einen Verfahrensfehler, zu dem beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde erhoben worden sei.

Die Beschwerde betreffe den Antrag eines Stimmberechtigten zum Budget respektive zum Steuerfuss.

Die «Luzerner Zeitung» hatte am Montag über die Wiederholung der Gemeindeversammlung berichtet. Demnach war am 12. Dezember der Antrag auf eine Senkung des Steuerfusses gestellt worden.

Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes

Die Zeitung zitierte die Gemeindepräsidentin, wonach der Gemeinderat überzeugt gewesen sei, dass der Antrag einer Rückweisung des Budget gleichkomme und deswegen in dieser Art nicht möglich sei.

Hintergrund war offenbar eine Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes. Nach Angaben der Gemeinde gilt vorderhand das beschlossene Budget. Altbüron befinde sich nicht im budgetlosen Zustand.

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