Wie die Stadt Winterthur mitteilt, gilt ab 1. September die flächendeckende Blaue Zone. Anwohnende und Betriebe sollten sich nun um Parkbewilligungen bemühen.
Der Bahnhofsplatz der Stadt Winterthur.
Der Bahnhofsplatz der Stadt Winterthur. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Der 1. September ist der Stichtag für die Einführung der flächendeckenden Blauen Zone in Winterthur. Ab dann werden an den Ortseingängen die Signale gestellt und in den nächsten Wochen werden in den Quartieren sukzessive die weissen Parkfelder in blaue ummarkiert.

Die Blaue Zone soll den Parkraum für Anwohnende, Besuchende sowie Dienstleistende freihalten und die Strassen vom quartierfremden Pendelverkehr entlasten. Diese Massnahme wurde 2017 vom Stadtrat beschlossen und 2019 vom Stadtparlament genehmigt.

Bewilligung per «Parkingpay»

In den neuen Blauen Zonen gilt montags bis samstags von 8 bis 19 Uhr Parkscheibenpflicht für Kurzparkierende. Anwohnende können ihre Fahrzeuge mit Dauerparkbewilligung ohne zeitliche Einschränkung abstellen.

Für ihre Besuchenden können Besucherbewilligungen gelöst werden. Beides erfolgt über die Handy-App oder Website von «Parkingpay» oder am Schalter der Stadtpolizei Winterthur.

In drei von neunzehn Anwohnerzonen wurden Rechtsmittel gegen die Verkehrsanordnung zur Regelung der Parkierung ergriffen. In der Zone 17 (Rosenberg) konnte bereits eine Einigung erzielt werden, und in der Zone 12 (Dättnau-Steig) laufen die Einigungsgespräche.

In beiden Zonen kann die Umsetzung bereits starten. Einzig in der Zone 24 (Oberseen) ändert vorerst nichts; hier wird der Entscheid des Statthalteramts abgewartet.

Ad
Ad