Für zu spät eingereichte Steuererklärungen 2018 wird eine Mahngebühr erhoben
Die Abteilung Steuern Villmergen weist darauf hin, dass die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2018 am 31. März 2019 abgelaufen ist
Die Abteilung Steuern Villmergen weist darauf hin, dass die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2018 am 31. März 2019 abgelaufen ist. Viele Steuererklärungen sind bereits eingereicht worden. Besten Dank. Ab Mitte Juli 2019 werden an alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben oder keine Fristverlängerung verlangt haben, Mahnungen versandt. Erstmals für die Steuererklärung 2018 führte der Kanton Aargau Mahngebühren für nicht eingereichte Steuererklärungen ein. Die Gesetzesanpassung erfolgte aufgrund eines Entscheides vom Grossen Rat. Für die erste Mahnung wird Fr. 35.– und für die zweite Mahnung Fr. 50.– in Rechnung gestellt. Die Gebühren werden mit der definitiven Steuerveranlagung erhoben. Da vor dem Monat Juli nicht gemahnt wird, muss bis 30. Juni keine Fristverlängerung beantragt werden. Damit der administrative Aufwand möglichst tief gehalten werden kann, wird die Bevölkerung gebeten, die Steuererklärung in den nächsten Tagen nachzureichen. Es wird daran erinnert, die Steuererklärung zu unterschreiben und den EasyTaxAusdruck zusammen mit dem Umschlag einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung ist die unterschriebene Quittung zusammen mit den nicht übermittelten Belegkopien im Umschlagbogen einzureichen. Sämtliche Steuererklärungen samt Belegen werden durch eine externe Firma eingescannt und anschliessend der Abteilung Steuern in digitalisierter Form zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Deshalb sind keine Original-Belege einzureichen, die weiterhin benötigt werden (z. B. für geltend gemachte Liegenschaftsunterhaltskosten, Krankheitskosten usw.). Die Belege werden nicht retourniert, sondern nach dem Einscannen vernichtet. Die Abteilung Steuern dankt für das Verständnis und die Mitarbeit.