Gemeinde Wohlen sperrt dringlich untere Haldenstrasse
Auf Anordnung des Gemeinderates Wohlen musste die Untere Haldenstrasse am Freitag im Bereich der Häuser Untere Haldenstrasse 2 und Pilatusstrasse 1 bis auf weiteres gesperrt werden.
Gestützt auf ein Fachgutachten musste die Gemeinde Wohlen feststellen, dass die Tragfähigkeit und die Gebrauchstauglichkeit einer privaten Stützmauer entlang der Unteren Haldenstrasse im Einmündungsbereich in die Pilatusstrasse nicht mehr gegeben sind und eine akute Einsturzgefahr besteht.
Unter diesen Voraussetzungen und mit dem Hintergrund, dass sich die besagte Stelle unmittelbar im Bereich eines stark frequentierten Schulwegs befindet, sah sich der Gemeinderat gezwungen, noch am vergangenen Freitagnachmittag sofortige Sicherungsmassnahmen in die Wege zu leiten und den betroffenen Strassenabschnitt durch die Regionalpolizei für jeglichen Verkehr sperren zu lassen.
Umleitungen für Strassen- und Fussverkehr
Umleitungen für den Fahr- und Fussverkehr wurden gleichentags eingerichtet. Die Dauer der Sperrung und das weitere Vorgehen sind nun Bestandteile von bautechnischen und baujuristischen Abklärungen.
Die Zufahrt zum Haldenquartier ist via Haldensteig/Haldenrain respektive die Obere Haldenstrasse gewährleistet. Die Fussgänger werden gebeten, den Fussweg zwischen den beiden Häusern Untere Haldenstrasse 8 und 12 in Richtung Waltenschwilerstrasse zu benützen.