Stellungnahme: Petition gegen Motorenlärm im Raum Brunegg
Der Gemeinderat Brunegg hat eine Stellungnahme zur Petition betreffend Motorenlärm im Raum Brunegg, Othmarsingen, Möriken veröffentlicht.
«Die Strecke zwischen Brunegg und Möriken oder Brunegg und Othmarsingen gleicht einer Rennstrecke. An Wochenenden, ob mittags oder nachts, heulen hier die Motoren auf. Ende 50 km/h wird Vollgas gegeben, die Auspuffklappen auf und losgeht es», schrieb Antonio Ciccarello in seiner Petition. Nau hat berichtet. Nun hat der Gemeinderat Brunegg eine kantonale Stellungnahme veröffentlicht, auch die Regionalpolizei nimmt Stellung dazu.
Kantonale Stellungnahme
In der kantonalen Stellungnahme heisst es unter anderem: Der Standort des Signals, welches die Innerortsgeschwindigkeit anzeigt, ist in der Signalisationsverordnung (SSV) geregelt. Dieses Signal darf frühestens beim Beginn der einseitig dichten Überbauung aufgestellt werden.
Die vorliegenden Ausserortsbereiche werden in ihrer Erscheinung deutlich als solche wahrgenommen. Die Verschiebung der Signale würde dazu führen, dass die signalisierte Geschwindigkeit häufig nicht eingehalten würde, da die Fahrzeuglenkenden aufgrund des Erscheinungsbilds der Strasse nicht erkennen können, dass hier eine reduzierte Geschwindigkeit gilt. Unter diesen Umständen wäre eine rechtliche Durchsetzung mittels Polizeikontrollen nicht statthaft. Insgesamt ist es rechtlich nicht vorgesehen, auf solchen Strassenabschnitten Geschwindigkeitsreduktionen anzuordnen.
Bezüglich der in der Petition vorgeschlagenen Schikane in Schlangenform heisst es in der Stellungnahme: Bauliche Massnahmen sind nur dann effizient, wenn sie auch bei Personenwagen oder Motorrädern eine Wirkung zeigen. Zu grosszügig gestaltete Elemente bremsen den Verkehr nicht, was letztlich nicht zum gewünschten Erfolg führt.
Die Abteilung Tiefbau wird in ihrem Zuständigkeitsbereich die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Durch die Sicherstellung einer rechtlich und baulich korrekten Strasseninfrastruktur soll die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.
Stellungnahme Repol
Die Regionalpolizei sagt zur eingereichten Petition unter anderem: In vielen Fällen sind die Lärmimmissionen auf sogenannte Klappenauspuffanlagen zurückzuführen. Diese Anlagen sind seit dem 1. Januar 2016 bei Neuzulassungen nicht mehr zulässig. Somit wird sich diese Lärmquelle im Verlaufe der Zeit abschwächen. Selbstverständlich werden die Lenker von illegal manipulierten Auspuffanlagen zur Anzeige gebracht.
Weiter ist anzumerken, dass gewisse Fahrzeugtypen ab Werksabnahme mit speziellen Auspuffanlagen ausgestattet sind, die bei normaler Fahrt, oder normalen Beschleunigen, den gesetzlichen Normen entsprechen. Sobald der Fahrzeuglenker sein Fahrzeug elektronisch in den Sportmodus versetzt, werden die Auspuffgase anders abgeleitet und erzeugen einen «sportlichen» Lärm. Diese Umstellung des Fahrzeugmodus ist legitim, aber das unnötige Verursachen von Lärm strafbar.
Die Polizei ist sich der Problematik bewusst und trifft im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen auf dem ganzen Repol-Gebiet Massnahmen zur Lärmverhinderung. Es ist und bleibt eine Tatsache, dass die Verkehr- und Strassenführung und die gegebenen Umstände im Umfeld der Klägerschaft nicht geändert werden können. Die Klägerschaft wird sich wohl oder übel mit der Verkehrssituation und den damit einhergehenden Emissionen abfinden müssen.