Wiedereröffnung Schalter Betreibungsamt in Wohlen

Gemeinde Wohlen
Gemeinde Wohlen

Wohlen,

Gemäss der Vorgaben des Bundes enden die im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie verhängten Betreibungsferien am 19. April 2020.

Wohlen
Die Stadt Wohlen im Aargau. - Nau.ch / Jeannine Good

Gemäss den Vorgaben des Bundes enden die im Zusammengang mit der Covid-19 Pandemie verhängten Betreibungsferien am 19. April 2020. Ab Montag, 20. April 2020 werden die Schalter des Betreibungsamtes deshalb zu den ordentlichen Bürozeiten wieder geöffnet.

Grundsätzlich bleibt die Türe des Gemeindehauses weiterhin geschlossen. Alle Verwaltungsabteilungen sind wie bis anhin per E-Mail und auch telefonisch erreichbar.

Betreibungsauszüge per E-Mail – Randzeiten meiden

Da die geltenden Abstandsregeln unbedingt weiter eingehalten werden müssen, ist mit Einschränkungen im Ablauf zu rechnen. Die Gemeinde Wohlen bittet darum, dass Personen, welche lediglich einen Betreibungsauszug benötigen, diesen per E-Mail direkt beim Betreibungsamt bestellen und nicht den Schalter aufsuchen.

Falls ein persönliches Erscheinen trotzdem nötig ist, so bittet die Gemeinde darum, Randzeiten unbedingt zu meiden, da dann mit einer hohen Frequentierung und längeren Wartezeiten zu rechnen ist.

Unterstützung durch Zivildienstleistende – Ticketingsystem

Um alle Hygienevorschriften einzuhalten und den Schalterbesuch trotzdem so kundenfreundlich und effizient wie möglich zu gestalten, hat die Gemeinde ein spezielles Ticketing-System eingerichtet. An der Eingangstüre des Gemeindehauses wird durch zwei Zivildienstleisende eine Triage vorgenommen.

Die Kundinnen und Kunden werden begrüsst, über den speziellen Ablauf in Kenntnis gesetzt und ins Gemeindehaus begleitet. Im Foyer des Gemeindehauses stehen in der Wartezone unter Einhaltung der Distanzvorschriften drei Tische zur Verfügung. Sind alle drei Tische besetzt, so werden keine weiteren Personen mehr ins Gemeindehaus begleitet.

Die Zivildienstleistenden achten auch ausserhalb in der Wartezone des Gemeindehauses auf die Einhaltung der Abstandsregeln. Alle Personen, welche keinen Termin haben und nicht ins Betreibungsamt wollen, werden gebeten, sich telefonisch oder per E-Mail an die Verwaltung zu richten.

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