Rothrist erlässt Vorschriften über das Nachtparkieren
Wie die Gemeinde Rothrist bekannt gibt, sind seit dem 1. Januar 2023 für das nächtliche Parkieren auf öffentlichem Grund Parkkarten zu lösen.
Am 1. Januar ist das von der Gemeindeversammlung genehmigte «Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement)» in Kraft getreten.
Wer sein Fahrzeug regelmässig während der Nachtstunden, das heisst zwischen 24 Uhr und 6 Uhr, auf öffentlichem Grund in der Gemeinde Rothrist parkieren möchte, muss ab sofort eine Parkkarte lösen.
Die Vorschriften über das Nachtparkieren gelten für alle öffentlichen und privaten Strassen und Plätze, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind.
Darunter fallen auch Parkplätze, die sich auf weiss markierten Parkfeldern (zum Beispiel am Bachweg) oder in einer Blauen Zone (zum Beispiel beim Zentrum Sennhof) befinden.
Strassen und Plätze mit Parkverbot
Nicht unter die Bestimmungen des Parkierungsreglements fallen Strassen und Plätze, die mit einem Parkverbot oder einem richterlichen Verbot belegt sind.
Dies betrifft beispielsweise die Parkplätze beim Gemeindehaus, beim Gemeindesaal/Dreifachhalle Breiten und bei allen Schulhäusern (ausser Schulanlage Dörfli).
Diese Parkplätze sind Besuchern dieser Liegenschaften vorbehalten. Während der Nacht darf hier nicht parkiert werden.
Parkkarten sind erhältlich für ein Monat, für sechs Monate oder für ein Jahr.