Zofingen

Sanierungsarbeiten der Badi in Aarburg unterbrochen

Gemeinde Aarburg
Gemeinde Aarburg

Zofingen,

Die langanhaltende Starkregenphase in Aarburg hat auch Auswirkungen auf die begonnenen Sanierungsarbeiten in der Badi.

Gemeinde Aarburg
Gemeinde Aarburg - Keystone

Wie die Gemeinde Aarburg meldet, verunmöglicht der aussergewöhnlich hohe Grundwasserpegel im Moment Bauarbeiten im Boden in der Badi. Zusätzlich ist eine Submissionsbeschwerde gegen die Vergabe der Badewasseraufbereitung eingegangen.

Nach dem erfolgreich durchgeführten Dog-Day starteten die Vorbereitungs- und Bauarbeiten zur Sanierung und Aufwertung der Aarbiger Badi pünktlich und gemäss Planung am Montag, 26. Juli 2021.

Die Baustelleninstallation, Aufräum- / Entsorgungs- und Rückbauarbeiten sind zügig vorangegangen. Die nächsten Arbeitsschritte sind jetzt durch den nach wie vor hohen und nur sehr langsam sinkenden Grundwasserspiegel blockiert.

Rückgang des Grundwasserspiegels muss abgewartet werden

Der Abbruch des alten Pumpenhauses wie auch die Aushub- und Baumeisterarbeiten für das neue Technikgebäude bedingen Eingriffe unterhalb des aktuellen Grundwasserspiegels. Auch die Baumeisterarbeiten am Bassin können nicht in Angriff genommen werden, weil wegen des Auftriebs des Grundwassers das Becken nicht geleert werden darf.

Die Gemeinde liess eine Grundwasserhaltung vorsehen, sodass der Neubau des Technikgebäudes nach Plan gebaut werden könnte. Die Bewilligung des Kantons liegt vor, die Offerten werden geprüft. Es ist jedoch eine Abwägung der Kosten zum Ertrag vorzunehmen.

Der Endtermin bzw. die Badi-Wiedereröffnung im Frühsommer 2022 ist deswegen nicht gefährdet.

Submissionsbeschwerde verhindert den Vertragsabschluss

Mit dem Baubeginn des neuen Technikgebäudes muss im Moment leider auch noch aus einem anderen Grund zugewartet werden, und zwar infolge der Submissionsbeschwerde zur Vergabe der Badewasseraufbereitungsanlage. Der Lieferant bzw. das Produkt muss bekannt sein, da dies Einfluss auf die Betonierarbeiten hat.

Der Ball liegt beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, welches über das Gesuch der Beschwerdeführerin um Erteilung der aufschiebenden Wirkung zu entscheiden hat.

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