Zofingen

Zofingen AG: Deshalb brannte es in Altstadt

Dennis Kittler
Dennis Kittler

Zofingen,

Ein Mann soll im Januar 2021 einen Holzstapel vor dem Haus seiner Noch-Ehefrau angezündet haben. Dem ging wohl ein Streit um das gemeinsame Kind voraus.

Obergericht Aarau
Das Obergericht Aarau hat einen Kongolesen wegen Brandstiftung zu einer langen Haftstrafe verurteilt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann ist vom Obergericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
  • Er soll im Januar 2021 einen Holzstapel vor dem Haus seiner Noch-Ehefrau angezündet haben.
  • Vorausgegangen war ein Streit, weil er das gemeinsame Kind nicht sehen durfte.

Ein Mann ist vom Obergericht Aarau wegen Brandstiftung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Im Januar 2021 soll der Mann in der Zofinger Altstadt einen Holzstapel vorm Haus seiner Noch-Ehefrau angezündet haben. Mit dieser befand er sich seinerzeit im Streit, weil er den gemeinsamen Sohn nicht sehen durfte.

Das Obergericht bestätigte damit nun ein Urteil des Bezirksgerichts Zofingen von vor einem Jahr.

Gegen die Verurteilung vom August 2022 war der Mann in Berufung gegangen. Zur neuerlichen Verhandlung erschien er jedoch laut «Zofinger Tagblatt» nicht.

Verteidigung und Staatsanwalt einigten sich, den Fall in Abwesenheit des Beschuldigten dennoch zu verhandeln.

Ermittler finden DNA des Angeklagten auf Holzstück

Beweise oder Zeugen für die Tatschuld des Angeklagten gab es keine. Das Gericht fällte sein Urteil rein auf der Basis von Indizien, die gegen den Beschuldigten sprachen. So fanden die Brandermittler auf dem Holzstück, das angezündet wurde, die DNA des Mannes. Auch hatten Handydaten gezeigt, dass er sich kurz nach der mutmasslichen Tat in der Nähe des Hauses aufgehalten hatte.

Zum Prozess vorm Bezirksgericht hatte seine Noch-Ehefrau zudem ausgesagt, dass es kurz zuvor zu einem Streit gekommen war. Sie vermutete in der Tat deshalb Rache dafür, dass der Mann sein Kind nicht sehen durfte. Diese Aussage hatte die Frau jedoch später widerrufen.

Für das Gericht war der Tatzusammenhang dennoch ausreichend klar. Es bestätigte die Verurteilung des Angeklagten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Auch muss der Mann für mindestens fünf Jahre das Land verlassen.

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