Zofingen: Strassenanstösser müssen für gute Sicht sorgen
Wie die Stadt Zofingen mitteilt, müssen Grundstückseigentümer Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen bis zum 31. Juli 2024 zurückschneiden.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden gebeten, gemäss kommunaler Polizeiverordnung und kantonalem Baugesetz ihre Grünanlagen zu kontrollieren.
Bei Fahrbahnanstoss ist auf eine Höhe von 4,5 Meter und bei Trottoirs beziehungsweise Gehwegen auf mindestens drei Meter zurückzuschneiden.
Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale, Strassenbezeichnungstafeln sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt werden und müssen gut sichtbar sein.
Rückschnitte auf Kosten des Grundeigentümers bei Nichtbeachtung
Der Werkhof Zofingen ersucht die Grundeigentümer im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, bei Bedarf diese Arbeiten bis zum 31. Juli 2024 auszuführen.
Sollte diese Aufforderung unbeachtet bleiben, müssten notwendige Rückschnitte auf Kosten des Grundeigentümers in Auftrag gegeben werden.