Zuger Regierung spricht Ausfallentschädigung für Kulturschaffende
Ausfallentschädigung für Zuger Kulturschaffende und Kulturunternehmen: Der Regierungsrat hat eine erste Tranche in Höhe von 228'928 Franken im Rahmen der Covid-19-Verordnung bewilligt.
Mit der Ausfallentschädigung sollen die durch das Coronavirus im Kultursektor entstandenen wirtschaftlichen Auswirkungen bekämpft werden, teilte der Regierungsrat am Mittwoch mit.
Die finanzielle Unterstützung soll auch helfen, eine nachhaltige Schädigung der Zuger Kulturlandschaft zu verhindern und zum Erhalt der kulturellen Vielfalt beizutragen. Die Beiträge werden je hälftig durch Bund und Kanton finanziert.