Bedürfnis nach Oben-ohne-Schwimmen hält sich in Zürich in Grenzen
Obwohl der Zürcher Stadtrat kürzlich das Oben-ohne-Baden explizit auch in den Hallenbädern erlaubt hat, hält sich das Bedürfnis in Grenzen.
Das Bedürfnis nach Oben-ohne-Schwimmen sei sehr gering, sagte Dorian Eichholzer vom Sportamt am Donnerstag, 20. Juli 2023, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, «daran hat sich seit der Beantwortung der Anfrage nichts geändert».
Folglich stelle das Oben-ohne-Schwimmen kein Problem dar, Konflikte hätten sich in den Bädern keine ergeben.
Gemeinderätinnen hatten eine Ungelichbehandlung der Geschlechter wahrgenommen
Vier Gemeinderätinnen hatten bezüglich Oben-ohne-Baden in Stadtzürcher Hallen- und Freibädern eine Ungleichbehandlung der Geschlechter wahrgenommen und deswegen Auskunft vom Stadtrat gefordert.
Die Gemeinderätinnen hatten sich unter anderem auf die städtische Badeordnung berufen, die besagt, dass Baden «ausschliesslich mit ordentlicher Badebekleidung» gestattet sei.
In den Freibädern habe sich eine liberalere Praxis durchgesetzt, in den Hallenbädern schienen ihrer Meinung nach jedoch strengere Regeln zu gelten.
Der Stadtrat stellte daraufhin klar, dass es weder Unterschiede zwischen den Geschlechtern noch zwischen Frei- und Hallenbädern gebe.