Der Kanton Zürich will ab Juni auf eigene, zusätzliche Corona-Regeln verzichten. Damit fallen die Begrenzung auf maximal 100 Personen an politischen Kundgebungen sowie das Prostitutionsverbot weg.
Zürcher Kantonsrat
Saal des Zürcher Kantonsrats mit dem Wappen des Kantons. (Symbolbild) - Keystone

Angesichts der stabilen epidemiologischen Lage seien keine über die Bundesregeln hinausgehenden Massnahmen mehr nötig, hält der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Mittwoch fest.

Die kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, die in den vergangenen Monaten immer wieder geändert und angepasst wurde, wird deshalb kein weiteres Mal verlängert. Sie läuft Ende Mai aus.

Ab Juli sind gemäss den Bundesregeln wieder Grossveranstaltungen mit entsprechenden Schutzkonzepten und mit bis zu 3000 Besucherinnen und Besuchern in Innenräumen oder mit 5000 Personen im Freien möglich. Der Regierungsrat hat für derartige Events den Bewilligungsprozess definiert, wie er weiter mitteilt.

Organisatoren können demnach Gesuche zentral bei der Staatskanzlei einreichen. Ein Arbeitsgruppe im Sonderstab Covid-19 unterzieht diese einer Vorprüfung, anschliessend entscheidet die zuständige Direktion über die Bewilligung.

Auf Pilotveranstaltungen, die gemäss Bundesvorgaben bereits im Juni durchgeführt werden könnten, verzichtet der Zürcher Regierungsrat: Diese würden angesichts der vom Bund vorgegebenen Auflagen eine hohen administrativem Aufwand nach sich ziehen. Zudem erwartet der Regierungsrat von Probeanlässen «keinen Erkenntnisgewinn».

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