Eingeschleppte Pflanzen und Tiere können die heimische Flora und Fauna in Bedrängnis bringen.
Zürichsee
Begehrtes Vergnügen: Wer vom eigenen Boot auf dem Zürichsee träumt, muss sich auf lange Wartezeiten einstellen. (Archivbild) - Community

Im Kanton Zürich werden Wassersportler und Fischer aufgerufen, sorgfältig vorzugehen, wenn sie ihre Boote und Geräte von einem Gewässer in das nächste mitnehmen.

Gebietsfremde Arten können in Gewässern grosse Probleme verursachen. So verstopfen etwa Körbchen- oder Quaggamuscheln die Wasserentnahmeleitungen und verdrängen einheimische bodenlebende Tiere aus Seen und Flüssen. Besonders problematisch an den sogenannten Neobiota in Gewässern ist, dass sie sich kaum noch eindämmen lassen, wenn sie sich einmal etabliert haben, wie die Baudirektion am Mittwoch mitteilte.

Das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) hat zwischen 2016 und 2019 in einem erfolgreichen Pilotprojekt am Pfäffikersee Methoden getestet, um den See freizuhalten von solchen invasiven Neobiota. Diese Massnahmen sollen nun auf dem ganzen Kantonsgebiet angewendet werden.

Dabei spielt die Sensibilisierung eine entscheidende Rolle. Denn Menschen, die fischen oder Wassersport treiben, können unbeabsichtigt unerwünschte Arten von einem Gewässer in ein anderes einschleppen. Winzige Larven haften an Booten, anderen Schwimmkörpern und Ausrüstungsgegenständen oder sammeln sich in Wasserrückständen und werden so mittransportiert.

Boote und Ausrüstungen müssen darum direkt nach dem Auswassern sorgfältig gereinigt und getrocknet werden, wenn sie in verschiedenen Seen oder Flüssen verwendet werden. Zudem dürfen Köderfische nie in einem öffentlichen Gewässer freigelassen werden, wie es in der Mitteilung heisst.

Mit Plakaten an verschiedenen Einwasserungsstellen macht das Awel auf das richtige Verhalten aufmerksam. Ausserdem soll ein Faltblatt die Mitglieder von Wassersportverbänden für das Problem sensibilisieren. Für Schulen, Vereine und andere Organisationen steht Informations- und Anschauungsmaterial zur Verfügung.

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