Entschädigung für Zürcher Selbständige fliesst ab 20. April
Ein Drittel der 57'000 Zürcher Selbständigen hofft derzeit auf eine Erwerbsersatzentschädigung wegen der Corona-Pandemie. Wie die SVA Zürich am Dienstag mitteilte, fliessen die ersten Gelder am 20. April.
Die Corona-Erwerbsersatzentschädigung ist für alle Selbständigen vorgesehen, welche ihre Tätigkeit amtlich angeordnet aufgeben mussten. Wie beim Militär- und Zivildienst besteht ein Taggeldanspruch von 80 Prozent des gemeldeten Einkommens, maximal sind es aber nur 196 Franken pro Tag.
Ausschlaggebend ist das Einkommen, welches die Selbständigen für das vergangene Jahr gemeldet haben. Bei einem Jahreseinkommen von 32'000 Franken beispielsweise erhält ein Selbständiger eine Entschädigung von rund 2000 Franken monatlich, wie die SVA am Dienstag mitteilte.
Wie der am Dienstag publizierte Jahresbericht der SVA zeigt, geht vielen Selbständigen jedoch auch ohne Corona-Krise schnell der Schnauf aus. Pro Jahr reichen im Schnitt 9000 Personen einen Antrag für die Anerkennung als Selbständigerwerbender ein.
Zwei von drei Anträgen werden von der SVA Zürich gutgeheissen. Rund die Hälfte der Selbständigen müssen ihren Traum von der Selbständigkeit aber innerhalb von zwei Jahren wieder aufgeben.