Nationalitäten in Polizeimeldungen werden ab 1. Juli Pflicht
Die vom Volk beschlossene Änderung des Polizeigesetzes tritt auf den 1. Juli in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle Polizeien im Kanton die Nationalitäten von Verdächtigen, Verhafteten und Tätern in ihren Medienmitteilungen nennen - auch die Stadtpolizei Zürich.
Die Zürcher Stadtpolizei muss auf dieses Datum hin also ihre Praxis ändern. In den vergangenen zwei Jahren gab sie die Nationalität nur auf Nachfrage von Medienschaffenden heraus.
Das Zürcher Stimmvolk entschied im März diesen Jahres aber, dass die Nationalitäten genannt werden sollen. Keine Angaben gibt es in den Medienmitteilungen jedoch zu einem allfälligen Migrationshintergrund. Dies hatte die SVP in ihrer Initiative explizit gefordert. Das Volk entschied sich aber für den Gegenvorschlag des Kantonsrats, der dies ausdrücklich ablehnte.
Für die Kantonspolizei ändert sich mit der Änderung auf 1. Juli nichts, sie nannte die Landeszugehörigkeit ohnehin bereits.