Regierung will keinen Klimanotstand ausrufen
Der Zürcher Regierungsrat will keinen Klimanotstand ausrufen. Auch von anderen symbolischen Erklärungen hält er wenig, wie aus einer am Donnerstag publizierten Antwort hervorgeht.
Der Begriff Klimanotstand erwecke den Eindruck, dass der Notstandsartikel der Kantonsverfassung zur Anwendung komme. Notstand setze aber eine schwerwiegende Störung oder eine unmittelbare Bedrohung der öffentlichen Sicherheit voraus, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf Vorstösse von SP und GLP.
Beim Thema Klima sei beides nicht gegeben, deshalb könne der Kanton deswegen auch keinen Notstand ausrufen. Auch von anderen symbolischen Erklärungen sieht er ab.
Klima-Geschäfte nicht prioritär behandeln
Die SP und die GLP forderten in ihren dringlichen Vorstössen zudem, dass Geschäfte, welche den Klimawandel abschwächen könnten, prioritär behandelt werden. Auch dies will der Regierungsrat nicht. Eine Priorisierung müsse im Einzelfall vorgenommen werden.
Bereits heute sei die vorgezogene Behandlung eines wichtigen Geschäftes möglich. Eine allgemeine Bevorzugung solcher Geschäfte hält er aber für nicht sinnvoll.
Der Kantonsrat wird in einer der nächsten Sitzungen über das Thema beraten und entscheiden, ob Klimanotstand ausgerufen wird oder nicht. Wird das Geschäft noch vor Ablauf der Legislatur Anfang Mai, also vom bürgerlich dominierten Parlament, behandelt, sind diese Vorstösse ohnehin von vornherein zum Scheitern bestimmt.
Werden sie jedoch ab der neuen Legislatur, also ab dem 6. Mai, behandelt, sieht es anders aus. Die Mehrheitsverschiebungen im Zürcher Kantonsrat - ausgelöst durch die Wahlen vom März - könnten dazu führen, dass sich die linke und grüne Seite durchsetzen kann.
Der Klimanotstand wurde bereits im Kanton Waadt, in der Stadt Basel, in Olten und in Delsberg ausgerufen. Keine Chance hatte dieses Symbol hingegen in Luzern und Basel-Land. Auch in anderen Kantonen und Städten sind entsprechende Vorstösse hängig. Im Ausland erklärten Los Angeles, Vancouver und London den Klimanotstand.