Skatepark am Letten: Verwaltungsgericht lässt Anwohner abblitzen
Der Skatepark beim Oberen Letten in Zürich kann bleiben: Das Verwaltungsgericht hat die Lärmklage eines Anwohners abgewiesen. Der Verkehrslärm sei schlimmer als die Geräusche der Skateboards.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Zürcher Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Letten-Skatepark bleiben kann.
- Die Lärmklage eines Anwohners wurde abgewiesen.
- Grund: Der Verkehrslärm sei schlimmer als die Geräusche der Skateboards.
Der Anwohner hatte kritisiert, dass er die Rollgeräusche des Skateparks höre. Das Zürcher Verwaltungsgericht nahm einen Augenschein - beziehungsweise hörte gut hin - und kam zum Schluss, dass die Kritik nicht begründet ist.
Die Geräusche der Skateboards seien zwar in geringer Lautstärke wahrnehmbar, allerdings nur auf dem Balkon. Im Inneren der Wohnung seien keine Geräusche zu hören, heisst es im Urteil, das am Dienstag publiziert wurde.
Hinzu komme, dass allfällige Skateboard-Geräusche ohnehin durch den Verkehrslärm der Kornhausbrücke überlagert würden.