Das Bezirksgericht Zürich verhandelt einen Fall, der sich vor zwei Jahren in Altstetten ereignete. Ein Mann soll seine Frau mit einem Messer getötet haben.
Messer
Eine Person hält ein Messer in der Hand. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 48-Jähriger steht in Zürich wegen Mordes vor Gericht.
  • Vor zwei Jahren soll er seine Noch-Ehefrau mit zehn Messerstichen getötet haben.
  • Die von Anklage und Verteidigung gezeichneten Tathergänge unterscheiden sich stark.
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Im Zürcher Stadtteil Altsteten steht ein 48-jähriger Mann vor Gericht. Der Türke wird beschuldigt, seine Ehefrau vor zwei Jahren brutal ermordet zu haben.

Wie der «Tagesanzeiger» berichtet, enthält die Anklageschrift eine Aussage des Angeklagten, die sein mutmassliches Motiv offenbaren könnte. Vier Tage vor der Tat soll er einen Polizisten gefragt haben, warum untreue Ehefrauen in der Schweiz nicht bestraft werden.

Untreue mögliches Tatmotiv

Am 9. Oktober 2021 entdeckte der Angeklagte angeblich den neuen Lebenspartner seiner Ex-Frau im Bett ebendieser. Daraufhin soll es zu Drohungen und einer Körperverletzung gekommen sein.

Nach einer polizeilichen Befragung am 13. Oktober beschloss der Mann laut der Anklage, seine Ex-Frau zu töten und wartete auf sie in ihrer Wohnung in Altstetten.

Ohne Vorwarnung habe er gemäss der Zeitung unter Berufung auf die Anklage zehnmal auf sie eingestochen. Dabei sei fünfmal der Oberkörper und fünfmal die Beine betroffen gewesen. Drei der Messerstiche in den Oberkörper wären alleine bereits tödlich gewesen. Im Anschluss soll er sich selbst in den Bauch gestochen und dann den Tatort verlassen haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann weiterhin vor, die Frau «regelrecht beseitigt» zu haben, da sie seine Ehre beschmutzt habe. Für seinen «überschiessenden Vernichtungswillen» fordert sie eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie anschliessende Landesverweisung von 15 Jahren.

Verteidigung zeichnet ganz anderes Szenario

Der Angeklagte, der sich angeblich nicht an die Tat erinnern kann, bestreitet durch seinen Anwalt fast alle Anschuldigungen. Er behauptet, er habe seine Ex-Frau zufällig getroffen und wollte mit ihr über ihre Kinder sprechen.

Dabei habe sie ihm, vermutlich im Streit, mit einem Messer in den Oberbauch gestochen. Der Verteidigung zufolge sei dem mutmasslichen Täter daraufhin schwarz vor Augen geworden und «er dürfte sie dann getötet haben».

Schwierige Beziehung

Die Beziehung zwischen den beiden war schon lange angespannt, so habe das Opfer in einem aufgezeichneten Telefonat unter anderem gesagt: «Es gibt nichts, was du mir nicht angetan hast.» Aber auch der Angeklagte litt laut dem «Tagesanzeiger» unter dem Verhalten seiner Ex-Frau. Sein Verteidiger habe sie als beleidigend und provozierend beschrieben.

Der Strafverteidiger stellte dem Gericht mehrere Optionen für das Urteil zur Auswahl: fünf Jahre für Totschlag, zehn Jahre für vorsätzliche Tötung oder fünfzehn Jahre für Mord.

Das Urteil soll am kommenden Montag verkündet werden.

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