Zürcher Streit um Angabe der Staatsangehörigkeit geht weiter
Die links-grüne Ratsseite im Zürcher Gemeinderat hat ein Postulat eingereicht, das fordert, die Angabe der Staatsangehörigkeit in Polizeimeldungen abzuschaffen.
In dem Postulat, das vor wenigen Tagen eingereicht wurde und über das am Samstag, 24. Dezember 2022, auch der «Tages-Anzeiger» berichtete, fordern SP, GLP, Grüne und AL, dass die Zürcher Stadtpolizei die Staatsangehörigkeit wieder aus ihren Informationen streichen soll.
Genannt werden soll die Nationalität nur wieder, wenn diese in einem direkten Zusammenhang mit einem Delikt steht.
Der Vorstoss fordert also die Rückkehr zur «alten» Stadtzürcher Regelung bis zur kantonalen Volksabstimmung im Juli 2021.
Damals entschied das kantonale Stimmvolk, dass alle Polizei-Korps die Staatsangehörigkeit von Verdächtigen, Tätern und Opfern nennen sollen.
Die Staatsangehörigkeit sei nur bei Unfallopfern und Vermissten angezeigt
Dass das Thema nun wieder ins Stadtzürcher Parlament kommt, liegt an einem Bundesgerichtsurteil von Mitte Dezember 2022.
Die Richter erklärten in ihrem Urteil die Zürcher Regelung nämlich zum toten Buchstaben.
Das Gericht kam zum Schluss, dass die Staatsangehörigkeit nicht bei «Verdächtigen» oder «Tätern» genannt werden darf, die noch nicht in einem Strafverfahren stecken.
Nur bei Unfallopfern und Vermissten sei dies angezeigt.
Nach der Volksabstimmung im Jahr 2021 ist die Nationalität anzugeben
Die Regelung im Polizeigesetz hat juristisch gesehen also einen viel kleineren Anwendungsbereich, als es der Kanton beabsichtigte.
Allerdings gab die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft nach der Volksabstimmung im Jahr 2021 eine Weisung an alle Polizeien heraus, gemäss der die Nationalität nun anzugeben sei.
Im Gegensatz zum «toten Buchstaben» im Polizeigesetz erachtet das Bundesgericht diese Weisung hingegen als gültig.
Die Stadtzürcher Kritiker der Nationalitätennennung sind nun aber der Ansicht, dass diese Weisung gar nicht für die Polizei gilt, sondern nur für die Staatsanwaltschaft, wie die Parteien in ihrem Postulat schreiben.
Der Gegenvorschlag ohne Nennung des Migrationshintergrunds wurde angenommen
Die Nationalitätennennung ist im Kanton Zürich seit Jahren ein Politikum.
Im Jahr 2017 hatte der Stadtzürcher Polizeivorsteher Richard Wolff (AL) die Stadtpolizei angewiesen, keine Nationalitäten in ihren Medienmitteilungen mehr zu nennen.
Diese Information sollte es für Medienschaffende nur noch auf Anfrage geben.
Die SVP lancierte daraufhin eine Initiative, die es allen Polizeikorps vorschreiben wollte, die Staatsangehörigkeit zu nennen – und sogar den Migrationshintergrund.
Der Kantonsrat legte jedoch einen Gegenvorschlag ohne Nennung des Migrationshintergrunds vor. Dieser wurde vom Stimmvolk gutgeheissen.