Zürich bessert Kita-Entschädigungsverordnung nach
Der Regierungsrat hat die Ausfallentschädigung für Kitas und Tagesfamilienorganisationen während der Corona-Pandemie genauer geregelt.
Der Regierungsrat hat die Ausfallentschädigung für Kitas und Tagesfamilienorganisationen während der Corona-Pandemie genauer geregelt. Bisher war nicht klar, wer für die verbleibenden 20 Prozent des Schadens aufkommt. Dies führte zu unterschiedlichen Interpretationen.
Der Regierungsrat entschied Ende April, dass Eltern von ihren Beiträgen befreit werden sollen, wenn sie ihren Nachwuchs wegen der Corona-Ansteckungsgefahr nicht mehr in die Kita oder in die Tagesfamilie bringen wollen und selber betreuen.
Kanton und Gemeinden sollen gemäss Regierungsvorlage 80 Prozent des Schadens übernehmen, der bei den Kitas entsteht. Die Verordnung über diese Ausfallentschädigung regelte bisher aber nicht, wer für die restlichen 20 Prozent des Schadens aufkommen muss. Dies habe zu unterschiedlichen Interpretationen geführt.
Mit einer Ergänzung will der Regierungsrat diesen unterschiedlichen Interpretationen nun ein Ende setzen. Die Kitas erhalten die Wahl: Sie können selber entscheiden, ob sie den restlichen Schaden von 20 Prozent tragen oder den Eltern doch noch eine Rechnung schicken. Es bestehe auch die Möglichkeit, dass eine Gemeinde für den nicht gedeckten Anteil aufkomme, schreibt der Regierungsrat.
Bezahlen die Eltern die Rechnung, würde sich den Kitas aber ein neues Problem stellen: Dann würde sich theoretisch die Ausfallentschädigung des Kantons automatisch verringern.
Dies sei nicht erwünscht, schreibt der Regierungsrat. Die Ausfallentschädigung werde dann nicht entsprechend gekürzt. Diese Präzisierung stehe nun neu in der Verordnung. Definitiv ist die Kita-Hilfe aber noch nicht. Der Kantonsrat muss sie noch genehmigen.