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SRF-«Ding Dong»: Aargauer Pfarrer hat Menschen-Schädel zu Hause

Lina Schlup
Lina Schlup

Aarau,

In der Sendung «Ding Dong!» auf SRF machen Viola Tami und Jan Fitze einen Grusel-Fund. Der ehemalige Pfarrer Ursus Waldmeier hat einen Schädel als Deko.

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Ursus Waldmeier hat ein Schädel zu Hause. - SRF

Das Wichtigste in Kürze

  • Viola Tami und Jan Fitze besuchen die Wohnung von Ursus Waldmeier in Aarau.
  • Der Ex-Pfarrer hat einen menschlichen Schädel bei sich aufgestellt.

In der Sendung «Ding Dong – Zeig mir dein Zuhause!» auf SRF machen sich das Moderatoren-Team Viola Tami (42) und Jan Fitze (40) auf die Suche nach aussergewöhnlichen Häusern.

In Aarau AG besuchen die beiden die grösste Siedlung der Stadt. In den sogenannten «Staumauern» von Aarau wohnt rund ein Achtel der ganzen Stadtbevölkerung.

So auch der ehemalige Pfarrer Ursus Waldmeier. Er lebt in der obersten Wohnung der legendären Hochhäuser.

Waldmeier hat vier Kinder und war früher mit einer Frau verheiratet. Der ehemalige Pfarrer outete sich 2007 als schwul und lebt heute mit seinem Partner – einem Arzt – zusammen.

Menschen-Schädel als Deko

Die Wohnung des früheren Pfarrers ist mit Schätzen geschmückt. So besitzt er eine Reihe von uralten Bibeln – Erbstücke von seinen Eltern und Grosseltern. In einem der Zimmer sticht Moderator Jan Fitze eine ganz besondere Deko ins Auge: Ein menschlicher Schädel liegt auf einem Schrank. Wie bitte?

«Der gehört auch dazu», lacht der Pfarrer.

«Wer ist das?», will Viola Tami wissen. Die 42-Jährige ist sichtlich schockiert. «Ich weiss es nicht, er war ein Geschenk meines Partners. Als Arzt hatte er zwei davon daheim», erklärt Ursus Waldmeier. Er wisse aber nicht, woher genau das Grusel-Stück stamme, gibt er zu.

Der Schädel sei eine Erinnerung daran, dass man «nicht ewig da ist», erklärt der pensionierte Pfarrer die skurrile Deko.

Würden Sie einen menschlichen Schädel als Deko aufstellen?

«Spricht strafrechtlich nichts dagegen»

Ein menschlicher Schädel als Dekoration – ist das überhaupt legal? Ja, wie die Kantonspolizei Aargau auf Anfrage von Nau.ch erklärt. «Auch wenn es erstaunlich klingen mag, spricht rein strafrechtlich nichts dagegen, einen menschlichen Schädel oder sonstige Knochen bei sich aufzustellen.»

Natürlich müssten aber gewisse Regeln eingehalten werden. So sei es strafbar, einen Leichnam, Teile davon oder die Asche eines Toten gegen den Willen des Berechtigten wegzunehmen. Das alles ist im Artikel 262 des Strafgesetzbuches zur Störung der Totenruhe festgehalten. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Bizarr: Rein strafrechtlich wäre es auch legal, einen verstorbenen Verwandten zu präparieren und bei sich zu Hause auszustellen. Allerdings müssten hier wohl noch weitere pathologische Bestimmungen beachtet werden.

Die nächste Folge von «Ding Dong – Zeig mir dein Zuhause!» mit Viola Tami und Jan Fitze wird am Freitag um 21 Uhr auf SRF 1 ausgestrahlt. Die Show feierte am 3. Juli 2020 ihre Premiere.

Kommentare

User #2453 (nicht angemeldet)

Vermutlich aus einem totengrabhaeuschen,na und?

User #2678 (nicht angemeldet)

War es dein Steuerberater ?

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