Helena Fürst erhebt Anschuldigungen gegen Psychiatrie
Vor einigen Tagen wurde die Ex-Dschungelcamperin Helena Fürst in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Nun gibt es ein neues Update aus der Klinik.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor mehr als einer Woche wurde Helena Fürst in die Psychiatrie eingewiesen.
- Helena Fürst meldet sich mit erschreckenden Neuigkeiten aus der Klinik.
- Die Psychiatrie weist jegliche Anschuldigungen zurück.
Nach einem Polizeieinsatz in einem Mehrfamilienhaus in Frankfurt wurde Helena Fürst in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Die Einsatzkräfte sollen Helena in einem psychisch verwirrten Zustand vorgefunden haben.
Helena warf einem Nachbarn vor, dass er Kabel in einem Stromkasten durchgeschnitten habe. Nach einer Untersuchung eines Amtsarztes wurde die Ex-Dschungelcamperin in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen.
Aus der Klinik meldete sich Helena und beklagte, dass ihr Zimmer stinke. Jetzt gab sie ein erneutes Update aus der Psychiatrie.
Helena Fürst: Schwere Anschuldigungen gegen Klinik
Die 47-Jährige telefonierte mit dem Sender «RTL» und erzählte: «Ich wurde mehrfach geschlagen und misshandelt, ans Bett fixiert und mir wurden zwanghaft Medikamente verabreicht.»
Helena Fürst sagte sie sei eingesperrt und die Zustände seien schlimmer, als in einem Gefängnis. Sie werde absichtlich falsch diagnostiziert und die Zustände auf ihrem Zimmer seien schlimm.
Die ehemalige «Das Sommerhaus der Start»-Teilnehmerin sagte: «So dürfen Menschen nicht gehalten werden, auch nicht in einer Psychiatrie!» Auf Nachfrage des Senders wies die Klinik die Anschuldigungen ausdrücklich zurück. Der Pressesprecher der Psychiatrie sagte folgendes: «Unabhängig von einem konkreten Patientenfall können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Wenn Patienten ohne Einwilligung zur psychiatrischen Behandlung eingewiesen werden, erfolgt das in aller Regel durch den behandelnden Notarzt und die hinzugezogene Polizei.»
Psychiatrie äussert sich
Abschliessend erklärte die Psychiatrie: «Die Entscheidung über eine Unterbringung gegen den Willen des Patienten erfolgt gemäss Psych-KHG (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz) durch einen diensthabenden Richter.»