Harvey Weinstein

Harvey Weinstein klagt weiter

Nau Prominews
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USA,

Produzent Harvey Weinstein klagt trotz Gefängnisstrafe weiter gegen seine Firma. Er will die Kündigung aufgehoben haben.

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Harvey Weinstein klagt weiter gegen seine Firma. - Bang

Das Wichtigste in Kürze

  • Harvey Weinstein wurde Anfang des Jahres zu 23 Jahren Haft verurteilt.
  • Bereits im Oktober 2017 wurde er aus seinem Filmstudio gekündigt.
  • Nun versucht er, sein Schiedsverfahren gegen seine Entlassung wieder aufzunehmen.

Harvey Weinstein versucht, sein Schiedsverfahren wegen seiner Entlassung aus der Weinstein Company weiterzuverfolgen. Der in Ungnade gefallene Filmmogul war Anfang des Jahres zu 23 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er wurde wegen kriminellen Sexualakts ersten Grades und Vergewaltigung dritten Grades für schuldig befunden.

Der 68-Jährige glaubt aber darüber hinaus, dass er zu Unrecht aus dem Filmstudio gekündigt wurde. Er wurde dort nämlich im Oktober 2017 entlassen, nachdem die ersten Vorwürfe wegen sexuellen Fehlverhaltens gegen ihn laut wurden.

Laut Gerichtsdokumenten, die diese Woche in Delaware eingereicht wurden, versucht Weinstein, ein Schiedsverfahren weiterzuverfolgen. Dieses hat er nur wenige Wochen nach seiner Entlassung eingereicht. Er behauptet darin, dass sein Vertrag gegen die Arbeitsverständigung gekündigt worden sei.

Harvey Weinstein: Klage gegen Kündigung wurde zunächst pausiert

Die Weinstein Company befindet sich derzeit in einem Konkursverfahren, nachdem sie 2018 einen Konkursantrag gestellt hat. Deshalb wurde Weinsteins Klage gegen die Kündigung erst einmal automatisch pausiert. Nun fordert er den leitenden Richter des Falles auf, das Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen wieder aufzunehmen.

Julia Klein, die Anwältin, die die Papiere im Namen von Weinstein eingereicht hat, schrieb: «Neu entdeckte Informationen und Fakten, die im Laufe der Untersuchung und Entdeckung in Nebensachen gewonnen wurden, haben Beweise erbracht. Die den unrechtmässigen Kündigungsanspruch bestätigen, der Gegenstand des Schiedsverfahrens ist.»

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