Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO kommen unter ein Dach
Bisher waren die drei Ausgleichsfonds AHV, IV und EO rechtlich selbständig. Das wird sich am dem 1. Januar ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Die AHV, IV und EO werden unter dem Namen Compenswiss zusammengefasst.
- Sie verlieren nun ihre Rechtspersönlichkeit, während die neue Anstalt diese erhält.
Eine neue öffentlich-rechtliche Anstalt namens Compenswiss verwaltet ab 1. Januar die Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO unter einem Dach. Bisher waren die drei Ausgleichsfonds rechtlich selbständig.
Sie verlieren nun ihre Rechtspersönlichkeit, während die neue Anstalt ihre eigene Rechtspersönlichkeit erlangt. Compenswiss wird im Handelsregister eingetragen und tritt in die bestehenden Rechtsverhältnisse der Ausgleichsfonds ein. Diese werden aber auch unter dem gemeinsamen Dach weiterhin als getrennte Vermögen verwaltet.
Der Bundesrat hat heute Freitag die abschliessenden Vorkehrungen zur Betriebsaufnahme von Compenswiss beschlossen, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mitteilte. Die Regierung genehmigte die Personalverordnung der Anstalt und setzte die neue Revisionsstelle ein.
Beat Schwaller in den Verwaltungsrat gewählt
Als Vertreter von Travail.Suisse wurde Beat Schwaller in den Verwaltungsrat gewählt. Er ersetzt Adrian Wüthrich, der nach seiner Wahl in den Nationalrat per Ende 2018 aus dem Verwaltungsrat zurückgetreten ist.
Das gemeinsame Dach der Ausgleichsfonds ist Kern des Ausgleichsfondsgesetzes, das das Parlament 2017 beschlossen hat. Die gesetzlichen Grundlagen, welche die Voraussetzung für die Betriebsaufnahme schaffen, sind bereits seit Anfang dieses Jahres in Kraft.
Mit der Neuorganisation sollen Wirtschaftspartner die Ausgleichsstelle eindeutig identifizieren können, was bisher nicht immer möglich war. Compenswiss muss sicherstellen, das jederzeit genügend flüssige Mittel vorhanden sind, damit die Institutionen ihre gesetzlichen Leistungen erfüllen können. Die Gelder muss die Anstalt so anlegen, dass das Verhältnis zwischen Sicherheit und marktkonformem Ertrag das bestmögliche ist.