Bund und Kantone verabschieden Grundlagen für Integrationsprogramme

Keystone-SDA
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Bern,

Bund und Kantone haben die Grundlagen zur Fortsetzung der kantonalen Integrationsprogramme verabschiedet. Die Programme gibt es seit 2014.

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Das Integrationsprogramm soll den Migranten helfen, sich in der Schweiz zu integrieren. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bund und Kantone wollen die kantonalen Integrationsprogramme fortsetzen.
  • Die neue Vereinbarung bringt konkretere Ziele und umfasst weiterhin ein breites Spektrum.

Bund und Kantone haben die Grundlagen zur Fortsetzung der kantonalen Integrationsprogramme von 2024 bis 2027 verabschiedet. Dabei führen sie das Bewährte weiter. Akzente setzen sie bei Familiennachzug, Arbeits- und Ausbildungspotenzial sowie bei Menschen mit tiefem Einkommen.

Die Programme gibt es seit 2014, als der Bundesrat mit den Kantonen erstmals Vereinbarungen über die Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern schloss. Wie die Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) mitteilte, fiel der Entscheid über die strategische Ausrichtung für die dritte Auflage am Donnerstag.

Zentrale Förderthemen bleiben bestehen

Gestützt darauf entwickeln die Kantone unter Einbezug der Kommunen auf den lokalen Kontext zugeschnittene Programme. Im Wesentlichen bringt die neue Vereinbarung konkretere Ziele und umfasst weiterhin ein breites Spektrum.

Die zentralen Förderthemen bleiben bestehen: Sie umfassen Information und Beratung, Sprache, Vorbereitung auf Berufsbildung und Arbeitsmarkt, Frühförderung für Kinder, Schutz vor Diskriminierung, Zusammenleben, Teilnahme am Gesellschaftsleben sowie Dolmetscherdienste.

Gezielte Akzente setzen sollen die Kantone insbesondere beim Familiennachzug, der Arbeits- und Ausbildungsintegration sowie bei von Armut Bedrohten oder Betroffenen. Besonderen Anliegen von Frauen, Kindern und Jugendlichen sollen sie dabei verstärkt Rechnung tragen.

250 Millionen für Integrationsförderung eingeplant

Die Finanzierung der Integrationsprogramme tragen Bund, Kantone und Gemeinden. Der Bundesrat hat dafür am Mittwoch einen Verpflichtungskredit von 130 Millionen Franken für die Jahre 2024 bis 2027 beantragt.

Insgesamt plant die Landesregierung knapp 250 Millionen Franken für die Integrationsförderung ein. Das Parlament behandelt den Kredit im Rahmen der Budgetdebatte 2024.

Der Bundesbeitrag entspricht 32 Millionen Franken pro Jahr für die Kantone, wenn sie die Programme mitfinanzieren. Hinzu kommen Integrationspauschalen von 18'000 Franken pro anerkanntem Flüchtling oder vorläufig aufgenommener Person.

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