Bundesanwalt Michael Lauber bietet seinen Rücktritt an
Also doch: Bundesanwalt Michael Lauber bietet seinen Rücktritt an. Er reagiert damit auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesverwaltungsgericht rügt Michael Lauber scharf.
- Der Bundesanwalt bietet nun seinen Rücktritt an.
In einer persönlichen Stellungnahme schreibt Bundesanwalt Michael Lauber, er respektiere das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Vorwürfe der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft gegen Michael Lauber teilweise. Es spricht sich für eine Lohnkürzung in geringerem Ausmass aus. Lauber hat nach dem Urteil den Rücktritt angeboten.
«Die Unterstellung der Lüge weise ich nach wie vor in aller Form zurück», so Lauber. Aber: «Wenn man mir jedoch als Bundesanwalt nicht glaubt, dann schadet dies der Bundesanwaltschaft.»
Michael Lauber tritt wohl zurück
Deshalb biete er der zuständigen Gerichtskommission «im Interesse der Institutionen den Rücktritt an». Die Modalitäten werde er direkt mit dem Gremium besprechen.
Weitere Informationen gebe es seinerseits im Moment nicht, so Lauber weiter. Der Rücktritt ist eine Folge der Fifa-Affäre und Treffen mit deren Präsident Gianni Infantino.
Gericht empfiehlt Lohnkürzung von fünf Prozent
Das Gericht stellte laut einer Mitteilung vom Freitag fest, dass Lauber mehrere Amtspflichtverletzungen begangen hat. Die Amtspflichtverletzungen und deren Schwere rechtfertigen laut Gericht den Entscheid der Aufsichtsbehörde für die Lohnreduktion als schwerstmögliche Art einer Disziplinarsanktion.
Bei der Lohnkürzung gelte es indes zu berücksichtigen, dass die Aufsichtsbehörde auch unbegründete Vorwürfe gegen Lauber vorgebracht habe. Dies hielt das Gericht fest. Es hat eine Kürzung von fünf Prozent statt der von der Aufsichtsbehörde verfügten acht Prozent eines Jahresgehalts angeordnet.
Gegen diese Verfügung der Aufsichtsbehörde hatte Lauber beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht. Auch der jüngste Gerichtsentscheid ist nicht endgültig; er kann vor Bundesgericht angefochten werden.
Erste Reaktionen auf Laubers Rücktritt
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) sieht ihre Sanktionen gegen Bundesanwalt Michael Lauber durch das Bundesverwaltungsgericht im wesentlichen bestätigt. Insbesondere die Lüge über das dritte Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino sei eine schwere Amtspflichtverletzung.
In ersten politischen Reaktionen herrschte Erleichterung vor. Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE), Mitglied der Gerichtskommission von National- und Ständerat, sagte im Schweizer Radio SRF am Freitag: Laubers Entscheid erfolge im Interesse der Institutionen und von deren Glaubwürdigkeit.
Nationalrat Lorenz Hess (BDP/BE), ebenfalls Mitglied der Gerichtskommission, sagte dem Radio: Lauber trete zum letzten Zeitpunkt zurück, in dem er das noch ohne grösseren Gesichtsverlust tun könne. Lauber könne nun eine berufliche Neuorientierung einleiten, ohne das Stigma des totalen Verlierers zu tragen.