Bundesrat aktualisiert Grundsätze für Rüstungspolitik
Der Bundesrat legt neue Grundpfeiler für die Rüstungspolitik fest und ersetzt damit die Bestimmungen von vor fast zehn Jahren.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat die Bestimmungen für die Rüstungspolitik überarbeitet.
- Die Schweiz soll etwa weniger abhängig vom Ausland werden.
Möglichst viele Beschaffungen im Inland, Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, Offset-Geschäfte und internationale Kommunikation: Auf diesen Pfeilern will der Bundesrat künftig seine Rüstungspolitik aufbauen. Die Grundsätze ersetzen jene von vor bald zehn Jahren.
Die neuen Prinzipien für das Verteidigungsdepartement (VBS) treten per Anfang 2019 in Kraft, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Die konkreten Erlasse sowie die Koordination der Umsetzung sollen «durch eine offene, frühzeitige und regelmässige Kommunikation begleitet» werden.
Zu berücksichtigen sei dabei aber, dass sich die Rüstungsbeschaffung in einem Spannungsfeld zwischen der Wahrung sicherheitsrelevanter Interessen einerseits und dem legitimen Anspruch von Politik und Öffentlichkeit auf Transparenz andererseits befinde. Informiert werde daher insbesondere über den aktuellen Stand der Planung, Steuerung und Überwachung von Beschaffungsvorhaben und Kooperationsprojekten.
Schweiz ist vom Ausland abhängig
«Die Rahmenbedingungen der Rüstungsbeschaffung haben sich seit der letzten Überarbeitung der Grundsätze für die Rüstungspolitik im Jahr 2010 verändert», schreibt der Bundesrat. Die Bedürfnisse der Armee, die Bedingungen auf dem internationalen Rüstungsmarkt und die beschleunigten rüstungstechnologischen Entwicklungen seien nicht mehr die gleichen wie Anfang des Jahrzehnts.
Ziel ist laut dem Bundesrat, dass in der Schweiz das minimal erforderliche Technologiewissen sowie die benötigten Industriefähigkeiten und -kapazitäten vorhanden sind, um die Einsatzfähigkeit der Armee auch in Krisensituationen zu gewährleisten. «Völlige Unabhängigkeit vom Ausland ist für die Schweiz kein realistisches Ziel.»
Zu den Grundsätzen der Rüstungspolitik gehört auch die Exportkontrolle. Dazu hält der Bundesrat fest, dass der Bund für Rahmenbedingungen einstehe, «die es den Unternehmen ermöglichen, auch international konkurrenzfähige Produkte und Dienstleistungen anzubieten».
Kriterien für Kriegsmaterialexporte
Exporte von Kriegsmaterial sowie Dual-Use-Gütern und besonderen militärischen Gütern würden nur bewilligt, wenn sie völkerrechtliche Vorgaben einhielten und in Einklang stünden mit den schweizerischen aussen- und neutralitätspolitischen Prioritäten. Mit diesem Grundsatz werde der aktuellen Revision der Kriegsmaterialverordnung nicht vorgegriffen, schreibt die Regierung.
Volle Kompensation
Weiter bilden die Grundsätze für die Rüstungspolitik die Grundlage für die Offset-Geschäfte bei Rüstungsbeschaffungen im Ausland. Der Bundesrat hat beschlossen, dass in der Regel 100 Prozent des Kaufpreises in der Schweiz kompensiert werden müsse.
Dies stehe im Einklang mit den bisherigen Entscheiden des Bundesrats zu den Anforderungen an die neuen Kampfflugzeuge und das neue System zur bodengestützten Luftverteidigung. Der Bundesrat ist überzeugt davon, dass Offsets den Schweizer Unternehmen den Zugang zu relevantem Knowhow und zu Märkten öffnen.