Bundesrat ernennt neuen Präsidenten von Ruag
Rainer Schulz wird neuer Verwaltungsratspräsident des Technologiekonzerns Ruag International.

Der Bundesrat hat Rainer Schulz zum neuen Verwaltungsratspräsidenten des Technologiekonzerns Ruag International ernannt. Der derzeitige Vizepräsident soll an der Generalversammlung vom 20. Mai in das Amt gewählt werden. Der Bundesrat will zudem neue Ziele für die Ruag International festlegen.
Schulz ist seit 2020 Mitglied des Verwaltungsrats von Ruag International und seit 2024 dessen Vizepräsident, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Er war von 2010 bis 2018 CEO der im Bau-, Automobil- und Industriebereich tätigen Rehau Gruppe. Schulz übernimmt das Amt von Remo Lütolf, der Ende Februar seinen altershalben Rücktritt auf die kommende Generalversammlung bekannt gegeben hatte.
Zukunftsperspektiven für Beyond Gravity
Im März hatte der Bundesrat angekündigt, dass er Lütolf sowie dem Verwaltungsrat Jürg Oleas nur eine teilweise Décharge gewährt. Dies stehe im Zusammenhang mit laufenden Untersuchungen bei der Ruag MRO wie auch den jüngsten Prüfberichten der Eidgenössischen Finanzkontrolle um den mutmasslichen Betrug und weitere Delikte bei der bundeseigenen Rüstungsfirma Ruag MRO.
Wie der Bundesrat am Mittwoch weiter mitteilte, verfolgt er die vollständige Privatisierung von Beyond Gravity, dem Weltraumunternehmen der Ruag International, nach Annahme einer entsprechenden Motion im Parlament nicht weiter. Er werde nun neue strategische Ziele für die Ruag International festlegen sowie eine gesetzliche Grundlage für die Bundesbeteiligung am Weltraumunternehmen schaffen müssen.
Bundesrat setzt bei Ruag International auf Kontinuität
Bis dahin befinde sich das Unternehmen in einer Übergangsphase. In welcher die Kontinuität des Geschäftsgangs im Vordergrund stehen solle, schreibt der Bundesrat. Mit der Wahl des bisherigen Vizepräsidenten zum Verwaltungsratspräsidenten der Ruag International wolle er unter anderem diese Kontinuität unterstützen.
Zudem verzichte die Schweizer Regierung angesichts der Übergangsphase auf die Wahl eines zusätzlichen Verwaltungsratsmitglieds, hiess es weiter. Vor der Wahl neuer Mitglieder müsse die künftige Ausrichtung des Unternehmens geklärt werden.