Die Stellenmeldepflicht, mit der die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt wird, kommt in zwei Schritten.

Die Stellenmeldepflicht, mit der die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt wird, kommt schrittweise. Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, dass sie zunächst in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote über 8 Prozent eingeführt wird.

Dieser Schwellenwert gilt ab 1. Juli 2018. Erst Anfang 2020 sinkt der Schwellenwert auf die vom Bundesrat ursprünglich geplanten 5 Prozent. Mit der gestaffelten Einführung nimmt der Bundesrat Rücksicht auf den Wunsch der Kantone nach einer angemessenen Umsetzungsfrist. Die Übergangsphase ermögliche es Arbeitgebern und Kantonen, ihre Prozesse und Ressourcen anzupassen, schreibt er in einer Mitteilung vom Freitag.

Einladung nach Gutdünken

Zusätzlich übermittelt die Arbeitsvermittlung innerhalb von drei Tagen passende Dossiers an Arbeitgeber, die Stellen ausgeschrieben haben. Diese laden geeignete Stellensuchende zu einem Bewerbungsgespräch oder zu einer Eignungsabklärung ein. Wer als geeignet gilt, können die Arbeitgeber nach Gutdünken entscheiden.

Nicht gemeldet werden müssen Stellen, die intern besetzt werden mit Lernenden nach dem Abschluss oder mit Personen, die schon mindestens 6 Monate im Betrieb, in der Unternehmensgruppe oder im Konzern arbeiten. Auch für Einsätze von höchstens 14 Tagen oder für Angehörige gelten Ausnahmen, nicht aber für ehemalige Mitarbeitende.

Der Bundesrat hat auch den Beschluss des Parlaments konkretisiert, wonach stellensuchende und arbeitsmarktfähige anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden, bei der Arbeitsvermittlung gemeldet werden sollen.

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Stelle - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wie der Bundesrat am Freitag verlauten liess, soll die Stellenmeldepflicht schrittweise erfolgen.
  • Bis 2020 soll sie nur in Berufsklassen mit einer Arbeitslosenquote über 8 Prozent zur Anwendung kommen - danach werde der Prozentsatz gesenkt.
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Kommission abgeblitzt

Nicht berücksichtigt hat der Bundesrat jedoch verschiedene Anliegen der zuständigen Nationalratskommission. Diese hatte verlangt, dass nicht die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote massgebend für die Auslösung der Stellenmeldepflicht sein soll. Weiter wollte die Kommission den Unternehmen auch erlauben, offene Stellen auf ihrer eigenen Website auszuschreiben.

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