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Bundesrat genehmigt Migrationsabkommen mit Griechenland und Zypern

Keystone-SDA
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Bern,

Mit 200 Millionen Franken will die Schweiz bis 2029 stark von der Migration betroffene Staaten unterstützen. In einer ersten Phase bis 2026 sollen mit dem Rahmenkredit Migration Griechenland, Zypern und Italien unterstützt werden. Der Bundesrat hat am Freitag ein entsprechendes Abkommen mit Griechenland und Zypern genehmigt.

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Es solle noch vor Ende dieses Jahres unterzeichnet werden, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Die genehmigten Beträge belaufen sich gemäss Mitteilung auf 40 Millionen Franken für Griechenland, 10 Millionen Franken für Zypern und 20 Millionen Franken für Italien. Mit Italien würden die entsprechenden Gespräche derzeit geführt, schreibt der Bundesrat.

Gemäss Mitteilung sind die Staaten nach Kriterien wie der Anzahl Asylgesuche pro Einwohner oder den ermittelten strukturellen Bedürfnissen ausgewählt worden. Die Auswahl für die zweite Phase (2025-2029) erfolge im Jahr 2024.

Durch diese Zusammenarbeit will die Schweiz EU-Mitglied-Staaten unterstützen, die unter besonderem Migrationsdruck stehen, weil sie «wichtige Aufgaben» im Bereich der Registrierung und Unterbringung von Migrantinnen und Migranten übernehmen würden.

Mit dem Rahmenkredit Migration unterstützt die Schweiz die Strukturen des Migrationsmanagements in Europa. Gemäss Mitteilung kann die Schweiz etwa in den Bereichen Asylverfahren, Infrastruktur, Rückkehr- und Reintegrationshilfe sowie bei Integrationsmassnahmen Wissen beisteuern und Hilfe leisten.

Im Kredit enthalten ist neben den bilateralen Kooperationsprogrammen auch ein Fonds für schnelle Hilfe in Höhe von 25 Millionen Franken. Diese Gelder sollen eingesetzt werden, wenn es wegen unerwarteten Entwicklungen im Migrationsbereich zu Krisensituationen kommt.

In Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine hat die Schweiz davon bereits Gebrauch gemacht. Das Staatssekretariat für Migration unterstützt ein Programm der Internationalen Organisation für Migration (IOM), das in Polen, Ungarn, Rumänien, der Slowakei und der Tschechischen Republik die dringlichsten Bedürfnisse von aus der Ukraine geflüchteten Menschen deckt.

Der Rahmenkredit Migration ist Teil des zweiten Schweizer Beitrags zugunsten einiger Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Dieser umfasst auch den Rahmenkredit Kohäsion. Im Juni haben die Schweiz und die EU das Grundsatzabkommen zum Schweizer Kohäsionsbeitrag unterzeichnet. Zudem hat der Bundesrat am 31. August die bilateralen Umsetzungsabkommen zwischen der Schweiz und acht EU-Ländern genehmigt.

Die Abkommen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeitsprogramme im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags an die Länder Bulgarien, Estland, Kroatien, Malta, Polen, Rumänien, Ungarn und Zypern. Der Beitrag der Schweiz fliesst in konkrete Programme und Projekte etwa im Bereich Forschung, Berufsbildung oder Biodiversität in den Partnerländern, die von diesen mitfinanziert werden müssen.

Damit beteiligt sich die Schweiz laut Bundesrat am Abbau von wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU, was der Stabilität des gesamten Kontinents dient.

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