Bundesrat hebt Massnahmen gegen Corona-Konkurse wieder auf
Der Bundesrat hebt die im April erlassenen ausserordentlichen Massnahmen zur Verhinderung von coronabedingten Konkursen wieder auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Im April erliess der Bund ausserordentliche Massnahmen gegen coronabedingte Konkurse.
- Der Bundesrat möchte nach dem 19. Oktober zum ordentlichen Recht zurückkehren.
Die im April erlassenen ausserordentlichen Massnahmen des Bundes zur Verhinderung von coronabedingten Konkursen werden wieder aufgehoben. Der Bundesrat hat sich am Mittwoch an seiner Sitzung gegen eine Verlängerung ausgesprochen.
Der Bundesrat möchte nach dem 19. Oktober zum ordentlichen Recht zurückkehren, wie er mitteilte. Er sei überzeugt, dass bei Eingriffen in den Wirtschaftskreislauf grosse Zurückhaltung geboten sei. Erleichterungen für die Schuldner würden immer auch eine Belastung für die Gläubiger und für die gesamte Wirtschaft bedeuten. Auch in einer Notsituation sei beiden Interessen angemessen Rechnung zu tragen.
Mit denen Mitte Mai erlassenen Massnahmen wollte der Bundesrat verhindern, dass Unternehmen allein wegen der Coronavirus-Pandemie Konkurs anmelden müssen. Insbesondere KMU mit Liquiditätsproblemen sollte rasch und unbürokratisch Stundung von drei Monaten gewährt werden, ohne dass ein Sanierungsplan vorliegen musste. Die Stundung konnte um weitere drei Monate verlängert werden.
Weiter wurden Unternehmen in finanzieller Schieflage von der Pflicht zur Überschuldungsanzeige entbunden. Normalerweise muss bei einer drohenden Überschuldung unverzüglich das Konkursgericht benachrichtigt werden, was in der Regel zum sofortigen Konkurs führt.