Bundesrat muss Parteispenden-Steuerabzug für beide Ehegatten prüfen
Verheiratete sollen den vollen Parteispendenabzug pro Kopf bei der Bundessteuer erhalten, während der Bundesrat mögliche Mindereinnahmen prüfen soll.
Verheiratete sollen bei der direkten Bundessteuer pro Kopf den vollen Parteispendenabzug geltend machen können. Das verlangt nach dem Ständerat auch der Nationalrat, wenn auch in abgeänderter Form. Der Bundesrat soll zuerst prüfen, wie steuerliche Mindereinnahmen verhindert werden könnten.
Mit 99 Ja- bei 93 Nein-Stimmen votierte die grosse Kammer am Mittwoch knapp für die von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) abgeänderte Motion ihrer ständerätlichen Schwesterkommission.
Zuwendungen und Mitgliederbeiträge an Parteien können seit 2011 von der direkten Bundessteuer abgezogen werden, und zwar bis zu aktuell 10'400 Franken im Jahr. Verheiratete können den Abzug aber nicht pro Kopf, sondern nur für ihren Haushalt geltend machen. Dies wollte die im Ständerat bereits angenommene Motion ändern: Sie hätte den Bundesrat beauftragt, den Parteispendenabzug für jeden der beiden Ehegatten zuzulassen.
WAK-N fordert Korrektur der Benachteiligung von Ehepaaren
Die WAK-N war sich in ihrer Vorberatung grundsätzlich einig, dass die heutige Benachteiligung von Ehepaaren korrigiert werden muss. Die Mehrheit der Kommission war allerdings der Ansicht, dass die Datenlage des Bundes für einen fundierten Entscheid ungenügend sei.
Sie und am Ende auch der Rat zogen es deshalb vor, den Bundesrat nicht direkt mit einer Gesetzesänderung zu beauftragen. Die Landesregierung wurde stattdessen dazu verpflichtet, zunächst bei den Kantonen die nötigen Abklärungen vorzunehmen. Berichterstatter Samuel Bendahan (SP/VD) merkte an, dass die Einführung einer Individualbesteuerung für Ehepaare das Problem automatisch bereinigen könnte.
Eine Minderheit im Rat wollte die Ungleichbehandlung rasch beheben und beantragte die Annahme der Fassung des Ständerates. Sie unterlag jedoch knapp. Der Bundesrat hatte die Ablehnung des Vorstosses beantragt. Man sei sich aber «bewusst, dass Ehegatten beim Parteispendenabzug benachteiligt werden», sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Solange aber keine Zahlen vorhanden seien, wolle der Bundesrat keine Erhöhung von Steuerabzügen umsetzen.