Bundesrat schlägt Vier-Punkte-Paket gegen steigende Mieten vor
Der Bundesrat schlägt vier unterschiedliche Massnahmen vor, um gegen steigende Mietpreise in der Schweiz vorzugehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat schickt ein Vier-Punkte-Paket gegen steigende Mieten in die Vernehmlassung.
- Damit soll die pauschale Überwälzung von Kostensteigerungen auf Mieter unterbunden werden.
- Künftig dürften dann weitere Kriterien zum Anfechten von Steigerungen vorgebracht werden.
Der Bundesrat will die steigenden Mietzinsen mit kurzfristig umsetzbaren Massnahmen nach unten drücken. Er hat am Mittwoch ein entsprechendes Vier-Punkte-Verordnungspaket in die Vernehmlassung geschickt.
Demnach sollen allgemeine Kostensteigerungen nicht mehr pauschal auf die Mieterschaft überwälzt werden dürfen. Neu soll das effektive Ausmass nachgewiesen werden müssen, wie der Bundesrat mitteilte.
Weiter will der Bundesrat das Formular für die Mitteilung des Anfangsmietzinses ergänzen: Um den zuletzt und neu geltenden Stand des Referenzzinssatzes und der Teuerung.
Beim Anfechten von Mietzinserhöhungen sollen neu auch absolute Kostenkriterien wie ein übersetzter Ertrag oder Orts- und Quartierüblichkeit vorgebracht werden können. Das Formular für die Mitteilung einer Mietzinserhöhung soll mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden.
Und schliesslich soll der Satz für den Teuerungsausgleich auf dem Eigenkapital reduziert werden, von bisher 40 Prozent auf 28 Prozent.