Bundesrat verhindert Steuergeld-Abfluss ins Ausland und schafft Rechtssicherheit.
Ergänzungssteuer
Der Bundesrat setzt die internationale Ergänzungssteuer ab 2025 in Kraft, um einen Abfluss von Steuergeldern ins Ausland zu verhindern und Rechtssicherheit zu schaffen. (Symbolbild) - Soeren Stache/dpa

Der Bundesrat setzt die internationale Ergänzungssteuer auf den 1. Januar 2025 in Kraft. Damit verhindert er einen Abfluss von Steuergeldern ins Ausland uns schafft Rechtssicherheit. Die internationale Ergänzungssteuer erweitert die 2024 eingeführte schweizerische Ergänzungssteuer.

Die Inkraftsetzung geht auf die Zustimmung zur OECD/G20-Mindestbesteuerung durch Volk und Stände 2023 zurück. Die schweizerische Gesetzgebung will insbesondere verhindern, dass der Schweiz zugunsten des Auslands Steuersubstrat entgeht. Zu diesem Zweck dienen die internationale und die schweizerische Ergänzungssteuer.

Schutz vor internationaler Doppelbesteuerung

Mit der internationalen Ergänzungssteuer (Income Inclusion Rule, IIR) besteuert die Schweiz den Gewinn ausländischer Tochterunternehmen von Schweizer Konzernen und von Zwischenholdings ausländischer Konzerne mit mindestens 15 Prozent. Voraussetzung ist ein Mindestumsatz von 750 Millionen weltweit. Die schweizerische Ergänzungssteuer stellt ebenfalls die 15 Prozent Mindestbesteuerung sicher.

Wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte, könnten ohne Inkraftsetzung der IIR andere Staaten gemäss den Regeln der OECD/G20-Mindestbesteuerung diese ausländischen Gewinne mit der zweiten zulässigen internationalen Ergänzungssteuer belegen.

Internationale Reaktionen und Einnahmenschätzungen

Die grosse Mehrheit der EU-Staaten, Grossbritannien, Kanada und Australien wollen diese UTPR genannte Ergänzungssteuer voraussichtlich 2025 anwenden. Zudem führten sie die IIR per 2024 ein.

Die Einnahmenschätzungen aus der IIR sind gemäss dem Bundesrat mit hohen Unsicherheiten behaftet. Grob könnten sie zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Franken liegen. Gemäss dem Verteilschlüssel würden davon 125 bis 250 Millionen an den Bund fliessen, 375 bis 750 Millionen Franken an die Kantone.

Auf die Anwendung der zweiten internationalen Ergänzungssteuer (UTPR) verzichtet der Bundesrat bis auf Weiteres. Die Risiken würden das Einnahmenpotenzial übersteigen. Zudem stehe die UTPR rechtlich in der Kritik, teilte die Landesregierung gestützt auf ein Gutachten mit. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) werde die Entwicklungen bei der Mindstesteuer im Auge behalten.

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