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Bundesrat setzt schärfere Regeln für Waffenexporte ab Mai in Kraft

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Bern,

Die Ausnahme für Waffenexporte in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, wird gestrichen.

Die mittlerweile zurückgezogene Korrekturinitiative hat ihre Wirkung nicht verfehlt: Ab Mai gelten schärfere Regeln für Waffenexporte. (Archivbild)
Die mittlerweile zurückgezogene Korrekturinitiative hat ihre Wirkung nicht verfehlt: Ab Mai gelten schärfere Regeln für Waffenexporte. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Das Wichtigste in Kürze

  • Bisher waren die Bewilligungskriterien in der Kriegsmaterialverordnung verankert.
  • Die neuen Regeln hat der Bundesrat diesen Mittwoch per 1. Mai in Kraft gesetzt.

In einem Monat gelten schärfere Regeln für Waffenexporte. Die Ausnahme für Ausfuhren in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, wird gestrichen. So sieht es der Gegenvorschlag zur mittlerweile zurückgezogenen Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrekturinitiative)» vor. Der Bundesrat hat diesen am Mittwoch per 1. Mai in Kraft gesetzt.

Bisher waren die Bewilligungskriterien in der Kriegsmaterialverordnung verankert. Der Bundesrat verfügte über Rechte, Ausnahmen für Kriegsmaterialexporte in Eigenregie zu bewilligen – nämlich dann, wenn ein geringes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial zur Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden könnte.

Von linken Parteien bis in die Mitte gab diese Regelung immer wieder Anlass zu Kritik. Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (Gsoa) kritisierte immer wieder, dass es problematisch sei, kriegsführende Staaten mit Schweizer Waffen zu beliefern. Für die Armeegegner ist die Schweiz wegen der Waffenexporte mitschuldig an schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen.

Diskussion um Korrekturinitiative brachte Schwung in die Sache

Im Rahmen der Diskussion um die Korrekturinitiative im Parlament kam Schwung in die Sache. Schliesslich einigte sich Mitte-Links darauf, die Ausnahme für Exporte in Länder zu streichen, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen. Dagegen wurde kein Referendum ergriffen.

Gesuche, die Anfang Mai 2022 hängig sind, werden gemäss den Übergangsbestimmungen der neuen Kriegsmaterialverordnung nach bisherigem Recht behandelt. Die Verlängerung von Ausfuhrbewilligungen, die vor Mai erteilt worden sind, erfolgt demnach ebenfalls nach bisherigem Recht.

Für Kriegsmaterial, dessen Ausfuhr vor dem Mai bewilligt worden ist und das nicht oder nicht vollständig innerhalb der Gültigkeitsdauer der Bewilligung und deren Verlängerung ausgeführt werden konnte, muss ein neues Ausfuhrgesuch eingereicht werden. Das neue Gesuch wird nach bisherigem Recht behandelt.

740 Millionen Franken Kriegsmaterial exportiert

Schweizer Unternehmen exportierten im vergangenen Jahr mit Bewilligung des Bundes für gut 740 Millionen Franken Kriegsmaterial in 67 Länder. Das ist im Vergleich zum Rekordjahr 2020 ein Rückgang von rund 18 Prozent, insgesamt jedoch der dritthöchste Wert in den vergangenen 15 Jahren.

Die beiden Hauptabnehmerländer waren auch im vergangenen Jahr Deutschland mit Lieferungen im Wert von 123 Millionen Franken, gefolgt von Dänemark mit 96 Millionen Franken. Im Nahen Osten ging Material für 51 Millionen Franken an das in den Jemen-Krieg involvierte Saudi-Arabien. Die ebenfalls an diesem Krieg beteiligten Vereinigten Arabischen Emirate kauften für rund 6 Millionen Franken bei Schweizer Rüstungsfirmen ein.

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