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Bundesrat will eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft

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Bern,

Ressourcen schonen, wiederverwerten und reparieren statt wegwerfen: Der Bundesrat unterstützt Vorschläge der Umweltkommission des Nationalrates, um die Kreislaufwirtschaft in der Schweiz zu stärken. Einige Vorbehalte hat er aber.

Bundeshaus Bern
Das Bundeshaus in Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Angestossen hat die Änderungen im Umweltschutzgesetz die Kommission für Umwelt und Raumplanung des Nationalrates (Urek-N).

Ihr Entwurf konkretisiere einen Schwerpunkt der «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030» des Bundesrates, hält die Landesregierung fest. Ziele seien nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion.

In Zeiten der steigenden Unsicherheit und von Lieferengpässen könne Kreislaufwirtschaft dazu beitragen, die Abhängigkeit von Rohstoffen oder importierten Materialien zu verkleinern, schreibt der Bundesrat.

Die Nationalratskommission will unter anderem das Wegwerfen und Liegenlassen von Abfällen, etwa Verpackungen von im Freien verzehrten Lebensmitteln (Littering), büssen. Konkret soll eine Busse von bis zu 300 Franken fällig werden für das vorsätzliche oder auch fahrlässige Zurücklassen kleiner Mengen von Abfall.

Der Bundesrat sieht allerdings keinen Bedarf für eine solche landesweite Regelung. Weil die meisten Kantone bereits die nötigen Grundlagen für Littering-Bussen geschaffen hätten, will er die fragliche Bestimmung nicht im Umweltschutzgesetz haben.

Einen Vorbehalt hat der Bundesrat auch zur generellen Lockerung des Monopols der Kantone, die Siedlungsabfälle zu sammeln. Die Urek-N will privaten Anbietern das Sammeln ermöglichen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Lockerung die heute gut funktionierende Entsorgung und deren klar geregelte Finanzierung erschweren könnte.

Kritisch beurteilt die Regierung, dass die Kantone beim Bauen einen Grenzwert für graue Energie vorgeben sollen. Die Landesregierung will das nicht auf Bundesebene regeln, sondern es den Kantonen überlassen, entsprechende Bestimmungen zu beschliessen. Sie lehnt deshalb die fragliche Änderung des Energiegesetzes ab.

Der Bundesrat will selbst weitere Massnahmen zur Kreislaufwirtschaft prüfen. Im Juni 2020 beauftragte er das Umweltdepartement, zusammen mit dem Wirtschaftsdepartement und dem Finanzdepartement Massnahmen zur Schonung der Ressourcen auszuarbeiten. Dieses Mandat werde unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Parlament zur parlamentarischen Initiative zur Kreislaufwirtschaft ausgeführt, schrieb er nun.

Die Vorlage wird vom Nationalrat voraussichtlich an der Sondersession im Mai behandelt.

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