Verschiedene Angebote und Dienstleistungen im Internet setzen voraus, dass sich die Nutzer korrekt und sicher identifizieren können. Deshalb hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf bis im Sommer 2018 in Aufrag gegeben.
digitale identifikation
Die Identifikation soll etwa über das Smartphone erfolgen können. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will ein Gesetz verabschieden, welches die Identifikation im digitalen Raum (E-ID) klar regelt.
  • Entsprechende Regeln sollen bis Sommer 2018 erlassen werden.
  • Künftig liegt die Datenverwaltung der Nutzer beim EJPD, wobei nicht-staatliche Institutionen Identifikationslösungen anbieten können.
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Der Bundesrat hat entschieden, ein Gesetz zu verabschieden, welches die Identifikation im digitalen Raum (E-ID) klar regelt. Dieses soll klare Regeln für die Datenerfassung und -verwaltung beinhalten, die Anbieter der entsprechenden Dienste sowie den Datenschutz.

Konkret soll das Gesetz Regeln für einen staatlich anerkannten Identitätsnachweis festlegen. Dieser soll es Schweizer Nutzern ermöglichen, sich bei bestimmten Angeboten mit voller Kontrolle über die eigenen Daten im Internet zu identifizieren und die User vor Verwechslung oder Datendiebstahl schützen.

Kontrolle beim EJPD

Der Bundesrat möchte, dass ein staatliches Gremium die Kernaufgabe - etwa die Prüfung von Name, Geschlecht und Geburtsdatum - bei der Ausstellung einer digitalen Identität wahrnimmt. Eine eigens dafür eingerichtete Identitätsstelle im EJPD soll dies künftig sicherstellen.

Die Anbieter von Datenträgern der E-ID – wie etwa Smartphones, Bankkarte oder ÖV-Abos – können auch private oder teilstaatliche Institutionen sein. Allerdings wird der Staat auch hier das Heft nicht aus der Hand geben: Er wird Anbieter und deren Lösungen einem strengen Anerkennungsverfahren und regelmässigen Kontrollen unterziehen. Dafür wird eine Anerkennungsstelle geschaffen, die im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) angesiedelt wird.

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