Bundesrat will Menschen mit Autismus besser integrieren
Autisten sollen früher erkannt werden und ins Schul- und Arbeitsleben besser integriert werden. Dies fordert der Bundesrat.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat zeigt Massnahmen auf, um Autisten besser in die Gesellschaft zu integrieren.
- Die Mehrkosten dadurch seien laut Regierung «überschaubar.
Menschen mit Autismus sollen eine Schule besuchen und einen Beruf erlernen können. Der Bundesrat zeigt in einem Bericht Massnahmen auf, wie Betroffene frühzeitig und kontinuierlich begleitet werden können. Zudem wagt er eine Schätzung der Mehrkosten für die bessere Integration von Autisten.
Damit Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) möglichst umfassend am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, hat der Bundesrat drei Schwerpunkte festgelegt: Früherkennung und Diagnostik, Beratung und Koordination sowie Frühintervention.
Mit grösseren Erfolgen gerechnet
Neuere Forschungen zeigten, dass bei frühkindlichem Autismus eine frühzeitige, intensive Behandlung den grössten Erfolg verspreche, schreibt er. Damit lasse sich die Integration der betroffenen Menschen verbessern und die Belastung der öffentlichen Hand senken.
Der Bericht hält für Bund, Kantone und Leistungserbringer fest, wofür sie in erster Linie zuständig sind, und welche Massnahmen sie umsetzen sollen. Er lädt zudem die Kantone, Gemeinden und betroffenen Akteure ein, eine Auslegeordnung der heutigen Situation vorzunehmen und auf Basis des Berichts Massnahmen zur Umsetzung zu konkretisieren.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wird beauftragt, mit den Kantonen Kontakt aufzunehmen und die Umsetzung der Massnahmen anzugehen, die in der Kompetenz des Bundes liegen. Im Vordergrund stehen die gemeinsame Finanzierung der intensiven Frühintervention durch die Kantone und die Invalidenversicherung (IV).
Pilotversuch soll Erkenntnisse vertiefen
Zudem soll ein Pilotversuch des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) bisherige Erkenntnisse zur Frühintervention vertiefen und offene Fragen klären. Auslöser für den Bericht war ein Postulat von Ständerat Claude Hêche (SP/JU).
Die Umsetzung von Massnahmen in den erwähnten Handlungsfeldern sei im Rahmen der geltenden Rechtsordnung möglich, heisst es im Bericht des Bundesrats. Sie bedinge in erster Linie eine bessere Absprache und Koordination der verschiedenen beteiligten Akteure.
Im Moment ist nicht bekannt, wie viele Menschen mit ASS in der Schweiz leben, welche Leistungen sie schon beziehen und inwieweit diese ihrem Handicap angepasst sind oder nicht. Deshalb sei auch eine Kostenschätzung für die Massnahmen schwierig, so der Bundesrat.
Mehrkosten «überschaubar»
Trotzdem wagte er sich im Bericht an eine Schätzung: für die IV entstünden maximale Mehrkosten von 16 bis 24 Millionen Franken, für die Kantone solche von rund 36 Millionen Franken pro Jahr. Diese Kosten erachtet der Bundesrat insgesamt als überschaubar. Dank der Umsetzung der Massnahmen könnten im Gegenzug auch Kosten eingespart werden.
Die durchschnittlichen Betreuungskosten für einen Menschen mit ASS im einem Heim dürften sich auf rund 15 Millionen Schweizer Franken für eine lebenslange Begleitung belaufen. Laut Bundesrat sind schon dann Einsparungen möglich, wenn nur zwei Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der intensiven Frühintervention pro Jahrgang später komplett selbständig leben können.
Die Krankheit äussert sich in sehr unterschiedlichen Ausprägungen und Schweregraden. Sie manifestiert sich häufig bereits im frühen Kindesalter und dauert ein ganzes Leben lang. Menschen mit ASS können sich grundsätzlich nur mit Mühe in andere einfühlen und adäquat mit ihnen kommunizieren. Das erschwert es ihnen, soziale Kontakte zu knüpfen und Lernerfolge zu erzielen.