Bundesrat will mit 12 Milliarden Eisenbahn stärken
Die Eisenbahn-Infrastruktur soll für rund 12 Milliarden Franken ausgebaut werden. Zudem will der Bundesrat das Bauen ausserhalb der Bauzonen neu regeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit knapp 12 Milliarden Franken soll die Kapazität der Eisenbahn ausgebaut werden.
- Der Bundesrat hat sich nach der Vernehmlassung für die grössere Variante entschieden.
- Bundesrätin Doris Leuthard informiert ebenfalls zur Revision des Raumplanungsgesetzes.
Verkehrsministerin Doris Leuthard darf kurz vor dem Abgang noch einmal sackweise Geld verteilen. Nach den fast 15 Milliarden für Strassen sind es jetzt knapp 12 Milliarden für die Bahn. Profitieren werden die Pendler in der Genferregion, rund um Bern und Zürich.
Kapazitätserweiterungen geplant sind aber auch am Jurasüdfuss, zwischen Basel und dem Mittelland, im Glarnerland, in der Ost- und in der Zentralschweiz, bei den Verbindungen zwischen Bern und Interlaken bzw. Brig, im Raum Lugano sowie in zahlreichen ländlichen und touristischen Regionen. Zahlreiche Strecken sollen im Viertelstundentakt oder 10- bzw. 7,5-Minuten-Takt bedient werden.
Maximalvariante
Der Bundesrat geht damit aufs Ganze: Statt der kleineren Variante für 7 Milliarden wird der grösseren der Vorzug gegeben, aufgrund der Wünsche aller Kantone und der meisten Parteien. Als zusätzliche Projekte wurden aufgenommen: Der bahntechnische Ausbau des Lötschberg-Basistunnels sowie Massnahmen zur Aufwertung des Knotens St. Gallen und für Verbesserungen zwischen Basel, dem Jurasüdfuss und Genf.
Für den Durchgangsbahnhof Luzern und das Herzstück Basel wird die Planung weiter vorangetrieben. Auch die Trassen für den Güterverkehr werden ausgebaut, insbesondere die Verbindungen zu den grossen Rangierbahnhöfen. Finanziert wird der Ausbau über den Bahninfrastrukturfonds, den das Stimmvolk 2014 abgesegnet hat.
Bauen ausserhalb der Bauzone
In einem weiteren Entscheid will der Bundesrat das Bauen ausserhalb der Bauzonen neu regeln. Mit der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes sollen die Kantone künftig einen grösseren Gestaltungsspielraum erhalten. Mit strengen Vorgaben will der Bundesrat den Befürchtungen entgegentreten, damit werde die Landschaft verbaut und der Zersiedlung Vorschub geleistet.
Wenn nicht-zonenkonforme Bauten bewilligt werden, müssen diese andernorts kompensiert werden. Das Stimmvolk wird so oder so demnächst zu diesem Thema Stellung nehmen können: Die Zersiedelungsinitiative ist vom Parlament bereits beraten worden.