Bundesrat will Reisebüros in der Krise schützen
Reisebüros und Reiseveranstalter sollen von einem längeren Zahlungsaufschub profitieren. Eine entsprechende Motion wurde vom Bundesrat zur Annahme empfohlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Reisebüros und Reiseveranstalter sollen von einem längeren Zahlungsaufschub profitieren.
- Der Bundesrat hat eine entsprechende Motion zur Annahme empfohlen.
Reisebüros und Reiseveranstalter sollen von einem längeren Zahlungsaufschub profitieren. Der Bundesrat empfiehlt eine entsprechende Motion der nationalrätlichen Rechtskommission zur Annahme.
Diese verlangt, dass Kundinnen und Kunden ihre Forderungen gegenüber Reisebüros und Veranstaltern erst im Oktober wieder geltend machen können. Der Aufschub soll ihnen ermöglichen, Rückerstattungen erst dann einzuleiten, wenn sie ihrerseits die Gelder von den Fluggesellschaften und Hotels erhalten haben.
Vorstoss wird Thema in Corona-Session
Bis am 19. April galt ein allgemeiner Rechtsstillstand im Betreibungswesen. Der Bundesrat hat diese Betreibungsferien nicht verlängert, um die Zahlungsmoral nicht zu schwächen.
Die Rechtskommission verlangt nun eine exklusive Regelung für die Reisebranche bis zum 30. September 2020.
Er sei sich bewusst, dass sich innerhalb der Reisebranche die Reisebüros und Reiseveranstalter in einer besonderen Situation befänden. Sie seien stark von der gegenwärtigen Krise betroffen, schreibt der Bundesrat in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss. Dieser wird in der ausserordentlichen Session von kommender Woche behandelt.