Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärt vor den Medien die Empfehlung des Bundesrates zur Annahme der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer.
Medienkonferenz mit Bundesrätin Karin Keller-Sutter zur «Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen».

Das Wichtigste in Kürze

  • Parlament und Bundesrat wollen die OECD/G20-Reform zur Mindeststeuer umsetzen.
  • Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärt vor den Medien die Ja-Parole des Bundesrats.
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Bundesrat und Parlament wollen die Mindestbesteuerung grosser Unternehmen gemäss OECD/G20-Reform in der Schweiz umsetzen. Demnach sollen für Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro im Jahr mit mindestens 15 Prozent besteuert werden. Betroffen von der Reform sind laut dem Bundesrat in der Schweiz rund 2000 Unternehmen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 rein national tätige KMU.

Der Bundesrat will die neuen Regeln mit einer Ergänzungssteuer umsetzen. Dazu braucht es eine Verfassungsänderung, über welche Volk und Stände am 18. Juni 2023 abstimmen werden. Auf dieser Verfassungsbasis soll ab 2024 die OECD-Steuerreform in der Schweiz umgesetzt werden.

Befürworten Sie die Umsetzung der OECD/G20-Reform zur Mindesbesteuerung grosser internationaler Unternehmen?

Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärt am heutigen Montag vor den Medien die Empfehlung des Bundesrates zur Annahme der Steuerreform. Dabei gehe es vor allem darum, stabile Rahmenbedingungen zu schaffen und Steuereinnahmen und Arbeitsplätze für die Schweiz zu sichern.

OECD-Mindessteuer
Finanzministerin Karin Keller-Sutter stellte am Montag in Bern die Argumente für ein Ja am 18. Juni vor. - Youtube

Ohne Mindestbesteuerung in der Schweiz könnten andere Staaten die Differenz zwischen der tieferen Steuer und der Mindestbesteuerung einziehen. Die Schweiz wurde damit Steuereinnahmen verlieren, so Keller-Sutter. Ausserdem schaffe das Regelwerk Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen.

Karin Keller-Sutter betont, die überwiegende Mehrheit befürworte die Einführung der Mindeststeuer an sich. Umstritten hingegen sei die Verteilung der Einnahmen zwischen Bund und Kantone. Das Parlament habe ausgiebig darüber diskutiert und der beschlossene Verteilschlüssel – 75 Prozent an die Kantone und 25 Prozent an den Bund – basiere auf dem Kompromiss von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Die Mehrheit des Parlaments befürworte die ausgearbeitete Lösung.

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