Cybersicherheit: Neue Regeln für Stromversorger
Der Bundesrat setzt neue Energie-Verordnungen in Kraft, die Minimalstandards für Cybersicherheit bei Stromproduzenten festlegen.

Die wichtigsten Stromproduzenten, Netzbetreiber und Stromdienstleister müssen künftig Minimalstandards für Cybersicherheit erfüllen. Diese und drei weitere Energie-Verordnungen hat der Bundesrat am Freitag auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Die geänderte Stromversorgungsverordnung soll den Schutz vor Cyberangriffen auf Stromversorgungsunternehmen stärken, wie die Landesregierung mitteilte.
Eine Änderung der Energieförderungsverordnung legt einen Höchstbeitrag für Investitionsbeiträge auch für Biogasanlagen fest. Damit werden diese Anlagen gleich behandelt wie Holzkraftwerke, Kehricht- und Schlammverbrennungsanlagen sowie Klärgas- und Deponiegasanlagen. Zudem werden die Höchstbeiträge bei den Holzkraftwerken heruntergesetzt.
In der Kernenergieverordnung erhält das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) den Auftrag, den Nachweis der Langzeitsicherheit der Tiefenlager für Atommüll in seinen Richtlinien zu regeln. Und gemäss der geänderten Niederspannungs-Installationsverordnung dürfen Montage-Elektriker neu zu Hause Installationsarbeiten vornehmen. Diese durften bisher nur befugte Fachpersonen ausführen.