Ehe: CVP beharrt nicht auf der alten Definition
Im Initiativtext der Heiratsstrafe wird die Ehe als Bündnis zwischen Mann und Frau definiert. Eine Mehrheit der CVP will dies nun ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Abstimmung über die CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe wurde annuliert.
- Dabei verhindert die Ehe-Definition im Initiativtext die «Ehe für alle».
- Eine Mehrheit der CVP verlangt nun eine Korrektur.
Letzen Mittwoch wurde erstmals in der Geschichte der Schweiz eine Volksabstimmung annulliert. 2016 wurde die CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe von der Schweizer Stimmvolk knapp abgelehnt. Nun bekommt sie eine zweite Chance.
Doch eine Mehrheit der Bundeshausfraktion lehnt den eigenen Initiativtext mittlerweile ab, da sie gleichgeschlechtliche Paare nicht mehr diskriminieren will, so die «SonntagsZeitung».
In der Vorlage der Heiratsstrafe-Initiative wird die Ehe «als auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» definiert. Damit verhindert sie die «Ehe für alle». Für Ständerätin Brigitte Häberli sei dies «nicht mehr zeitgemäss».
Ehe: CVP will Definition ändern
Viele CVP-Politiker verlangen deshalb eine Korrektur. «Für mich ist klar, dass die umstrittene Ehe-Definition gestrichen werden muss», sagt Zürcher Nationalrätin Kathy Ricklin.
Eine Korrektur des Ehebegriffs ist aber nur möglich, wenn die Vorlage nochmals ins Parlament kommt. Darüber hat der Bundesrat bis jetzt noch nicht entschieden. Er könnte die Initiative auch direkt wieder vors Volk bringen.
Für CVP-Chef Gerhard Pfister stehe die Anpassung des Ehebegriffs nicht im Vordergrund. Für ihn gehe es primär darum, die Diskriminierung von verheirateten und eingetragenen Paaren bei den Steuern und der AHV zu beseitigen. Ob es der CVP gelingt im Parlament einen Gegenvorschlag durchzubringen ist noch offen.