Für Strafverfolgung von Schlepperbanden soll Bund zuständig sein

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Bern,

Der Nationalrat begrüsste heute Dienstag eine parlamentarische Initiative von Jean-Luc Addor (SVP). Er will die Strafverfolgung von Schlepperbanden in die Kompetenz des Bundes geben.

Die Strafverfolgung von Schlepperbanden soll zukünftig dem Bund unterliegen.
Die Strafverfolgung von Schlepperbanden soll zukünftig dem Bund unterliegen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat hat heute über eine Initiative von SVP-Nationalrat Luc Addor beraten.
  • Er will die Strafverfolgung von Schlepperbanden in die Kompetenz des Bundes geben.
  • Mit 104 zu 83 Stimmen begrüsste der Nationalrat die Initiative.

Der Nationalrat gab am Dienstag mit 104 zu 83 Stimmen einer parlamentarischen Initiative von Jean-Luc Addor (SVP/VS) Folge. Addor begründete seine Initiative zur Strafverfolgung von Schlepperbanden damit, dass die bisher gegen Schlepper ergriffenen Massnahmen nicht genügten «zur Bekämpfung einer Invasion von Migrantinnen und Migranten».

Addor schlägt vor, die Verfolgung schwerer Straftaten, mit welchen eine Gruppe die rechtswidrige Ein- und Ausreise und den rechtswidrigen Aufenthalt fördert, der Bundesgerichtsbarkeit zu unterstellen.

So könnte der Kampf gegen Schlepperbanden besser koordiniert werden und wäre effizienter, argumentiert Addor. Die Kantone würden im Kampf gegen Schlepperbanden unkoordiniert und in der Regel ohne Spezialeinheiten auftreten.

Rechtskommission lehnt Vorhaben ab

Eine knappe Mehrheit der Rechtskommission stellte sich zuvor gegen die Forderung. Die Kommission teile zwar die Ansicht, dass etwas gegen die Schlepperbanden unternommen werden müsse, betonte Sprecherin Andrea Gmür-Schönenberger (CVP/LU).

Nach Ansicht der Kommission würde die Initiative die Situation jedoch nicht verbessern. Das Problem sei nicht die Gesetzgebungskompetenz, sondern der Vollzug in den Kantonen. Eine Task-Force habe bereits entsprechende Massnahmen ergriffen. Auch wollte die Kommission nicht der geplanten Revision der Strafprozessordnung vorgreifen. Als nächstes entscheidet der Ständerat.

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